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Wirtschaft: Auch eigene Versäumnisse kann man ausbügeln

In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich gegen den Steuerbescheid zu wehren. TYPISCHE FÄLLE Nach Meinung von Experten sollten Sie dem Bescheid widersprechen, wenn das Finanzamt aus Ihrer Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt hat.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich gegen den Steuerbescheid zu wehren.

TYPISCHE FÄLLE

Nach Meinung von Experten sollten Sie dem Bescheid widersprechen, wenn das Finanzamt aus Ihrer Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt hat. Dasselbe gilt, falls der Sachbearbeiter Freibeträge nicht berücksichtigt hat, weil Sie angeblich die Voraussetzungen nicht erfüllen.

NACHBESSERN

Der Einspruch gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, eigene Versäumnisse zu korrigieren. Haben Sie vergessen, in Ihrer Steuererklärung bestimmte Aufwendungen zu notieren oder finden Sie erst jetzt die passenden Belege und Quittungen, können Sie Einspruch einlegen. Dann wird der Fall noch einmal aufgerollt und Ihre verspäteten Ergänzungen können berücksichtigt werden.

SONSTIGES

Mit einem Einspruch können Sie sich auch gegen steuerliche Nebenleistungen wie Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder, Säumniszuschläge und Kosten wehren. Wenn Sie Einspruch einlegen, sollten Sie daher möglichst klar sagen, welchen Punkt Sie genau angreifen.

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