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Wirtschaft: Bonus für gebrauchte Policen

Wer seine Versicherung vorzeitig kündigt, verschenkt Geld – ein Verkauf ist oft lohnender

Berlin - Jede zweite Lebensversicherung wird im Schnitt vor dem Ende ihrer Laufzeit gekündigt. Bei Policen mit einer Laufzeit von 30 Jahren sind es nach Erkenntnissen des Bundes der Versicherten (BdV) sogar rund 76 Prozent. Gründe für eine Kündigung gibt es genug. Im Vordergrund stehen meist wirtschaftliche Zwangslagen: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung – oder aber die Erkenntnis, dass die Kapitallebensversicherung nicht die gewünschte Rendite bringt.

31 Millionen Deutsche haben 97 Millionen Kapitallebensversicherungsverträge abgeschlossen. Und sie machen von der Stornomöglichkeit – freiwillig oder nicht – in großem Umfang Gebrauch. Die Versicherungsgesellschaften zahlten für stornierte Verträge im Jahr 2004 insgesamt rund 12,5 Milliarden Euro aus.

Was als Gesamtsumme beeindruckend erscheint, kann im Einzelfall enttäuschend sein. Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung in den ersten drei bis fünf Jahren kündigen, gehen beim Rückkauf nämlich gewöhnlich leer aus. Dies liegt an den Abschlusskosten und Provisionen, die in den ersten Jahren meist voll zu Lasten des Kunden von der Rendite abgezogen werden. Das Versicherungsvertragsgesetz, dessen Reformentwurf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jüngst präsentierte, soll diesen Missstand zwar spätestens ab 2008 beheben (siehe nebenstehenden Artikel). Aber auch die Stornierung von Verträgen zu einem späteren Zeitpunkt führt für die Versicherten regelmäßig zu Verlusten. Der BdV schätzt, dass deutsche Versicherungsnehmer durch die vorzeitige Beendigung ihrer Verträge in der Summe mindestens 600 000 Euro verschenken. Im Vergleich zum „echten Wert“ der Policen seien die Rückkaufwerte im Schnitt mindestens fünf Prozent niedriger, im Einzelfall sogar bis zu 17 Prozent.

Doch es gibt Alternativen zur Rückgabe der Police an die Versicherungsgesellschaft. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) weist darauf hin, dass beim Verkauf einer Lebensversicherung häufig deutlich mehr erlöst werden kann. Gerd A. Bühler, Beirat des BVZL, sagte dem Tagesspiegel, bei einem Verkauf würden Erlöse erzielt, die zwischen fünf und 15 Prozent über den gebräuchlichen Rückkaufwerten liegen. Da die Käufer zudem in der Regel die Prämien weiterbezahlen, bleibt beim Verkauf auch der Todesfallschutz zumindest in reduzierter Form erhalten.

Seit Schaffung des Zweitmarktes im Jahr 1999 haben die Mitglieder des BVLZ beim Ankauf von Policen mehr als 100 Millionen Euro mehr bezahlt, als nach den Stornorechnungen fällig geworden wäre, sagt Bühler. Todesfallsummen im Gesamtwert von mehr als einer Million Euro seien an Hinterbliebene ausgezahlt worden. Die Voraussetzungen für den Verkauf einer Lebensversicherung sind überschaubar: Der Rückkaufwert beträgt in aller Regel mindestens 5000 Euro, die Restlaufzeit maximal 15 Jahre. Nicht verkauft werden können hingegen Fondspolicen und Direktversicherungen, viele deutsche Ankäufer kaufen außerdem nur Verträge von deutschen Versicherern.

Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist in Deutschland noch weithin unbekannt. Nur sieben Prozent der Versicherten kennen nach einer Allensbach-Studie diese Möglichkeit, ihre Policen loszuwerden. Im vergangenen Jahr lag das Zweitmarktvolumen bei nur 500 Millionen Euro. Die durchschnittlichen Verkaufssummen, so Bühler, zeigten aber, dass es sich bei den Verkäufern vor allem um gut verdienende und gebildete Versicherungsnehmer handele.

Um mehr Versicherte auf diesen Markt aufmerksam zu machen, fordert der BVZL eine gesetzliche Verpflichtung der Lebensversicherungen. Sie sollen ihre Kunden künftig auf die Verkaufsmöglichkeit ausdrücklich hinweisen. In Großbritannien sind die Unternehmen seit 2002 dazu verpflichtet. Das gehandelte Volumen im Zweitmarkt betrug dort 2002 umgerechnet 1,5 Milliarden Euro.

Der Bund der Versicherten will in Deutschland erst einige Bedingungen erfüllt sehen, bevor es zu einer gesetzlichen Regelung kommt. „Die Käufer müssten Verträge aller rund 120 Lebensversicherungen in Deutschland akzeptieren, gegenwärtig tun sie dies nur für etwa 43 Gesellschaften.“ Zudem sollten die Gesellschaften auch tatsächlich einen Mindestkaufpreis von 5000 Euro garantieren und bis zu einer Restlaufzeit von 15 Jahren kaufen, sagt Lilo Blunck. Bisher liege dies im Ermessen des Käufers.

Auch Wolfgang Scholl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) ist vorsichtig. „Der Verbraucher muss auch wirklich einen höheren Kaufpreis erhalten.“ Er gebe Fälle, in denen Aufkäufer zunächst eine niedrigere Summe als den errechneten Rückkaufwert auszahlten und den Rest dann auf bis zu 33 Jahre streckten. Sichergestellt werden müsse zudem, dass das Geschäft Zug um Zug abgewickelt werde, am besten über einen seriösen Treuhänder. Erst dann könnten die Versicherungen auch verpflichtet werden, ihren Kunden einen Hinweis auf den Zweitmarkt zu geben. Stephan Gelhausen, Sprecher des Bundesverbandes der Versicherungswirtschaft, lehnt die Verpflichtung ab. Die Versicherungen wollten nicht auf Unternehmen hinweisen, „deren Geschäftspolitik wir nicht mitbestimmen können“.

Vorgeprescht in dieser Frage ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie weist in ihren Merkblättern für Hartz-IV-Empfänger auf die Möglichkeit eines Verkaufs von Lebensversicherungen hin.

Daniel Rhee-Piening

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