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Köter

© Rückeis

Bußgelder: Teurer Spaß

Grillen, Radfahren, Hunde frei laufen lassen – in Parks ist vieles verboten. Doch um die Bußgelder kommt man oft herum

Grillduft durchzieht die Luft, ein Hund jagt eine Frisbee-Scheibe und Kinder spielen Fußball. Wie im Tiergarten herrscht in allen Berliner Parks Sommerstimmung. Doch es sind gefährliche Vergnügungen, denen die Parkbesucher nachgehen, denn fast alles, was Spaß macht, ist offiziell verboten. Details stehen im „Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“.

KONTROLLE IM KIEZ

Verstöße gegen das Grünanlagengesetz können teuer werden und seit der Einrichtung eigener Ordnungsämter in allen Berliner Bezirken werden sie auch verstärkt geahndet. Über 600 000 Euro kassierten die Kiezstreifen im vergangenen Jahr, rund 28 000 Ordnungswidrigkeiten wurden in diesem Zeitraum angezeigt. Im Schnitt sind damit rund 20 Euro pro Verwarnung fällig. Genauso viel kostet es beispielsweise, einen Baum als Toilette zu missbrauchen, und auch das „Nacktjoggen“ ist mit 20 Euro im Verwarnungsgeldkatalog aufgelistet.

Die meisten Strafen gab es in Steglitz-Zehlendorf, den Großteil davon für Hundebesitzer. „Wir haben schon viel erreicht“, sagt Günter Hartmann, Leiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf. „In den Parks sind viel mehrHunde angeleint als früher.“ Wer seinen Dackel oder Schäferhund frei herumlaufen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Auf Spielplätzen oder Liegewiesen noch zehn Euro mehr. Praktisch läuft das so ab: „Wenn jemand erwischt wird, gibt es ein Verwarnungsgeld“, erläutert Hartmann. Zahlt der Hundehalter, wird der Vorfall nicht weiter verfolgt. Nachträgliche Proteste oder Rückzahlungen sind jedoch nicht möglich. „Weigert sich jemand, die Verwarnung zu zahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, sagt Hartmann. Bußgelder beginnen bei 40 Euro, allerdings kann gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden.

SÜNDER OHNE AUSWEIS

Wenn jemand kein Geld dabei hat, werden die Personalien aufgenommen, und man kann später zahlen. Fehlt auch der Ausweis, wird die Adresse notiert. Weigert man sich, Namen und Adresse anzugeben, wird die Polizei gerufen. Wer einen falschen Namen nennt, kommt jedoch oft glimpflich davon. Die Personalien werden meist nicht überprüft, sagt Jens-Holger Kirchner, Leiter des Pankower Ordnungsamtes. „Doch uns ist auch keine Falschaussage bekannt.“

Seinen Müll wegzuwerfen kostet 30 Euro, egal ob Zigarettenkippe, Bananenschale oder Taschentuch. Bei mehreren oder größeren Mengen, zum Beispiel den Resten eines Grillgelages, werden 35 Euro fällig. Bei Möbeln oder anderem Sperrmüll wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. „Unter 100 Euro kommt man da nicht weg“, sagt Hartmann.

Blumen zu sammeln ist zwar nicht im Bußgeldkatalog geregelt, erlaubt ist es trotzdem nicht. „Das ist Sachbeschädigung und zählt sogar als Straftat“, sagt Kirchner. Allerdings habe man in Pankow noch nie jemanden erwischt.

HUNDE OHNE LEINE

Eines der teuersten Vergehen im Verwarnungsgeldkatalog ist es, den Hundekot nicht sofort zu beseitigen. 35 Euro drohen für jede Tretmine. Erhoben werden sie jedoch fast nie, denn mit der Verfolgung haben die Behörden Probleme. „Das ist ein ausgefeiltes Spielchen zwischen Hundehaltern und Ordnungsamt“, sagt Kirchner. Die Bürger wüssten, dass sie den Kot wegmachen müssten und hätten oft auch eine Tüte dabei. „Doch unsere Mitarbeiter sehen einfach nie einen kackenden Hund.“

Ein ähnliches Problem gibt es mit dem Radfahren. Das ist in Berliner Parks in der Regel nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt. Ansonsten gibt es zehn bis 20 Euro Strafe. „Um zu kassieren, müssen wir die Radfahrer anhalten“, sagt Hartmann, „doch manche fahren mit hoher Geschwindigkeit weiter und wir können die Leute ja nicht festhalten.“ In Potsdam kann das illegale Parkradeln noch viel teurer werden. „Das kann bis zu 200 Euro gehen“, warnt Elvira Kühn von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Teuer werde es bei Sach- und Personenschäden, doch für ein Bußgeld in dreistelliger Höhe reiche auch schon die Gefährdung. „Etwa wenn jemand abschüssige Wege besonders schnell fährt.“ Die Stiftung will wieder für preußische Ordnung im Park Sanssouci, dem Neuen Garten und dem Babelsberger Park sorgen. Seit April dürfen ihre Ordnungskräfte Strafgelder bei Verstößen gegen die Parkordnung erheben, dagegen hat sich inzwischen sogar eine Bürgerinitiative gegründet.

SORGEN IN SANSSOUCI

Die angedrohten Strafen sind drakonisch. Auf Bäume oder Statuen zu klettern, kostet 20 Euro - wenn es zu Beschädigungen kommt, werden bis zu 500 Euro fällig. Das Betreten der Rasenflächen kostet zehn bis 15 Euro, mit Grill werden es 30 Euro. „Wenn es trocken ist und man grillt unter einem Baum oder verlässt den Platz, ohne zu löschen, können auch bis zu 1500 Euro fällig werden“, sagt Kühn. Wer in Berlin beim illegalen Fleischbraten erwischt wird, muss 20 Euro zahlen. In vielen Parks gibt es aber ausgewiesene Grillflächen.
Die Strafgelder werden, so Kühn, nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit verteilt. So unterscheide man, ob ein kleines Kind oder ein Erwachsener erwischt werde. „Vieles ist eine Ermessensfrage“, sagt auch Joachim Zeller, zuständiger Bezirksstadtrat in Berlin-Mitte. „Wir versuchen meist erst einmal mit den Leuten zu reden, nur wenn sie uneinsichtig sind, wird ein Verwarnungsgeld erhoben.“

Das ist auch die Linie in Pankow. „Die Mitarbeiter haben ein Gespür dafür, wann eine Ermahnung reicht“, sagt Kirchner. Die Entscheidung falle meist nach drei Sekunden, es reiche beispielsweise, wenn einer nicht „Guten Tag“ sagt. Der Leiter des Pankower Ordnungsamtes zeigt sich generell sehr tolerant. Selbst Sex im Freien störe ihn nicht – in Brandenburg wurden dafür 300 Euro kassiert. Auch Fußball könne man recht gefahrlos spielen. „Wir freuen uns, wenn die Grünflächen auch für Sport und Spiel genutzt werden“, sagt Kirchner. In Mitte wird Fußball in der Regel ebenfalls toleriert. „Zumindest, wenn es nicht auf der Wiese vor dem Reichstag ist“, sagt Zeller.

Jan Schlüschen hat oft auf dem lange Zeit wohl bekanntesten Bolzplatz für Freizeitkicker gespielt. Schlüschen ist Rechtsanwalt und Vorsitzender des Hobbyfußball-Vereins Cosmos Berlin. Nachdem das Bezirksamt 2003 das Spielen verboten hatte, wurden gegen die Kicker Bußgelder von 50 Euro verhängt. „Doch wir haben nicht gezahlt“, sagt Schlüschen. Der Anwalt hatte auf einen Vollstreckungsbescheid gehofft und wollte vor Gericht dagegen vorgehen. „Dann ist aber nichts mehr passiert“, sagt Schlüschen. Wahrscheinlich wollte man weitere Diskussionen vermeiden, nachdem der Fall bis ins japanische Fernsehen gekommen war. „Das war sicher ein Sonderfall“, sagt Schlüschen, „normalerweise würden die Bußgelder wohl vollstreckt.“

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