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Wirtschaft: Das Monopol der Anwälte wird gelockert

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 reformieren. Einen Diskussionsentwurf hat die Ministerin am vergangenen Montag vorgestellt, in der nächsten Woche soll der Deutsche Juristentag über die Reformvorschläge beraten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 reformieren. Einen Diskussionsentwurf hat die Ministerin am vergangenen Montag vorgestellt, in der nächsten Woche soll der Deutsche Juristentag über die Reformvorschläge beraten. Bis Ende des Jahres soll aus dem Diskussionspapier dann ein Referentenentwurf werden. Die ersten Reaktionen der Anwaltschaft auf Zypries Ideen waren positiv.

KERNBEREICH

Der Kernbereich, der Anwälten vorbehalten bleiben soll, wird nach dem Vorschlag der Ministerin eingeschränkt. Nur noch Fälle echter Rechtsanwendung, die eine umfassende rechtliche Prüfung erfordern, sollen künftig unter das Gesetz fallen und wie bisher nur von Volljuristen mit zweitem Staatsexamen erledigt werden dürfen.

LIBERALISIERUNG

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt dagegen nach den Vorschlägen des Ministeriums künftig kostenlose Rechtsberatungen innerhalb des Familien- und Freundeskreises ohne jegliche Beschränkung.

Auch karitative Stellen sollen künftig unentgeltlichen Rechtsrat anbieten dürfen – sie müssen jedoch einen Volljuristen einschalten. Vereine wie der ADAC sollen künftig ebenfalls ihre Mitglieder juristisch beraten dürfen, allerdings darf die Rechtsberatung nur ein Nebenzweck sein.

Auch Unternehmen werden künftig freier. Die allgemeine Aufklärung über rechtliche Fragen, die sich in Zusammenhang mit einer Geldanlage bei der Bank oder der Kündigung eines Stromvertrags durch einen Energieberater stellen, soll in Zukunft erlaubt sein. hej

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