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Wirtschaft: Das Sparbuch unterm Baum

Nicht bei allen Geschenken steht Ästhetik im Vordergrund. Besonders beliebt ist es, seine Kinder, Verwandten und Freunde mit Geld oder Geldprodukten wie Aktien und Fonds zu beglücken.

Nicht bei allen Geschenken steht Ästhetik im Vordergrund. Besonders beliebt ist es, seine Kinder, Verwandten und Freunde mit Geld oder Geldprodukten wie Aktien und Fonds zu beglücken. Doch unproblematisch ist das nicht. Für den in jedem Fall nötigen Gang zur Bank sollte man ein wenig Zeit einplanen und die richtigen Unterlagen zur Hand haben. „Geldgeschenke sind ein sehr weites und komplexes Thema“, sagt Lothar Wand vom Bankenverband.

EXISTENZ NACHWEISEN

In Zeiten der weltweiten Geldwäsche sind die Vorschriften für Banken immer schärfer geworden. Deshalb kann Geld keinem Phantom geschenkt werden. Will man also zu Gunsten eines Dritten zum Beispiel ein Depot oder ein Sparbuch eröffnen, dann muss man nachweisen, dass die betreffende Person auch tatsächlich existiert. Das kann zum Beispiel über eine Kopie eines Ausweises geschehen.

VERFÜGBARKEIT REGELN

Nur Volljährige dürfen über ihr Geld frei verfügen. Bei Minderjährigen ist das nicht der Fall. Deshalb müssen sich Schenkende, sollten sie Unter-18-Jährigen etwas zukommen lassen wollen, darüber Gedanken machen, wer über Konto oder Depot verfügen darf. In der Regel sind das die gesetzlichen Vertreter , zuallererst die Eltern. Aber auch andere Konstruktionen sind möglich. Selber darf ein Kind nicht ohne Weiteres große Beträge abheben.

SCHENKUNGSSTEUER

Sobald es um große Beträge geht, ist nicht nur der Gang zur Bank, sondern auch zum Anwalt oder Steuerberater nötig. Unter Umständen ist Schenkungssteuer fällig. hop

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