Wirtschaft: Der Fiskus kassiert
HALBEINKÜNFTE Dividenden sind wie alle Kapitalerträge steuerpflichtig. Allerdings gilt das so genannte Halbeinkünfteverfahren.
HALBEINKÜNFTE
Dividenden sind wie alle Kapitalerträge steuerpflichtig. Allerdings gilt das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass 50 Prozent der Dividendenerträge steuerfrei kassiert werden können. Die andere Hälfte muss der Anleger nach seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Allerdings gelten auch für Dividenden Sparerfreibeträge. Kann der Anleger die Dividendenzahlung noch innerhalb seines Freibetrages von 1370 (2740 für Ehepaare) Euro unterbringen, zahlt er keine Steuern.
FREISTELLUNGSAUFTRAG
Die depotführende Bank zahlt die Dividende aus. Um Steuerzahlungen zu vermeiden ist ein Freistellungsauftrag erforderlich. Liegt er nicht vor, behält die Bank automatisch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag – insgesamt 21,1 Prozent von der Dividende – für das Finanzamt ein. Der Anleger erhält eine Steuerbescheinigung und kann die Kapitalertragssteuer mit seiner Steuerschuld verrechnen. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, zahlt die Bank die Dividende komplett aus.
WERBUNGSKOSTEN
Überschreitet die Dividendenzahlung die Freibeträge, kann der Anleger seine Steuerschuld durch Abzug von Werbungskosten mindern. Pauschal zieht der Fiskus automatisch 51 (Verheiratete 102) Euro ab. Wer mehr geltend machen will, muss Einzelnachweise vorlegen. Anrechenbar sind etwa Kosten für die Fahrt zur Hauptversammlung, die Mitgliedschaft in einem Börsenclub, Fachzeitschriften. Wegen des Halbeinkünfteverfahrens können nur 50 Prozent der Kosten angerechnet werden. moc
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