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Wirtschaft: Der Steuerzahler wird informiert

Die Kontenabfrage, die die Finanzbehörden künftig beim Bundesamt für Finanzen stellen können, funktioniert so: STEUERERKLÄRUNG Sie geben Ihre Steuerklärung ab. Der Finanzbeamte hat Zweifel, ob Ihre Angaben richtig sind.

Die Kontenabfrage, die die Finanzbehörden künftig beim Bundesamt für Finanzen stellen können, funktioniert so:

STEUERERKLÄRUNG

Sie geben Ihre Steuerklärung ab. Der Finanzbeamte hat Zweifel, ob Ihre Angaben richtig sind. Er schreibt Sie an und bittet um Aufklärung. In dem Brief droht er Ihnen mit der Kontenabfrage für den Fall, dass Fragen offen bleiben. Können Sie die Bedenken ausräumen, ist der Fall erledigt.

ABFRAGE

Wenn nicht, stellt der Finanzbeamte eine Kontenabfrage. Dabei wird gefragt, bei welchen Instituten Sie Konten haben oder hatten. Ergibt die Anfrage nichts, weil Sie all Ihre Konten ordnungsgemäß angegeben haben, verfolgt das Finanzamt die Sache nicht weiter. Sie werden später – im Steuerbescheid – über die Kontenabfrage informiert und können die Maßnahme dann auch gerichtlich überprüfen lassen. Entdeckt der Finanzbeamte jedoch Konten, die Sie bisher nicht erwähnt haben, werden Sie erneut angeschrieben und gebeten, für diese Konten Jahressteuerbescheinigungen vorzulegen. Tun Sie das, forscht der Steuerbeamte nicht weiter. Ansonsten schreibt er die Bank an und verlangt eine Zusammenstellung der Kapitaleinnahmen und Veräußerungsgewinne. Stellt sich heraus, dass Sie keine steuerpflichtigen Einnahmen hatten, passiert nichts. Ansonsten droht Ihnen ein Strafverfahren. hej

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