zum Hauptinhalt

Deutsche Bahn: Ihr Recht als Fahrgast

Ab heute haben Bahnkunden mehr Rechte - bei Verspätungen können nun Entschädigungen geltend gemacht werden. Die neuen Regelungen im Detail.

Ab heute gelten neue Regelungen, die die Rechte von Bahnkunden stärken. Kernpunkt  ist ein Anspruch auf Entschädigung bei großen Verspätungen von Nah- und Fernzügen. Die neuen Regeln gelten für die bundeseigene Deutsche Bahn wie auch für private Anbieter - für alle  Reisenden gibt es ein einheitliches Antragsformular für Erstattungen, unabhängig davon, bei welchem Unternehmen sie gebucht hatten. Ihr Recht als Fahrgast im Detail:

Welche Entschädigungen werden gewährt?

Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent.

Wird ein Anschlusszug nicht erreicht, kann auf einen anderen Zug ausgewichen werden, auch wenn für diesen eigentlich ein teureres Ticket nötig wäre - vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen reservierungspflichtigen Zug wie zum Beispiel einen Nachtzug.

Kommt der Zug verspätet zwischen 0 und 5 Uhr morgens an, kann der Fahrgast auf Kosten der Bahn ein Taxi oder einen Bus nehmen - maximal 80 Euro werden hierfür erstattet.

Wird wegen der Verspätung eine Übernachtung notwendig, muss die Bahn die Kosten dafür übernehmen.

Inhaber von Zeitkarten erhalten bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten je nach Art der Fahrkarte pauschal zwischen 1,50 und 15 Euro Entschädigung.

Wenn schon vor Antritt der Reise feststeht, dass der Zug mehr als 60 Minuten Verspätung haben wird, kann der Fahrgast von der Reise zurücktreten und den gesamten Preis zurückverlangen oder wahlweise auf einen anderen Zug, auch mit anderer Streckenführung, umbuchen.

Keine Entschädigung gibt es bei einem Betrag von weniger als 4 Euro - dies dürfte vor allem Zeitkarteninhaber und Nutzer des Nahverkehrs betreffen. Sie können ihre Entschädigungsansprüche jedoch sammeln und ab einem Betrag von 4 Euro geltend machen.

Bei Verspätungen oder Zugausfällen, die aufgrund "außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegenden Umständen" sowie "Verhalten eines Dritten, das von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte" wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

So erhalten Sie Ihre Entschädigung

Lassen Sie sich am besten gleich im Zug vom Servicepersonal die Verspätung bestätigen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie noch innerhalb von fünf Tagen nach der Reise am DB Service Point eine Bestätigung erhalten.

Alle Bahnunternehmen stellen ein gemeinsames Fahrgastrechteformular zur Verfügung. Dieses erhalten Sie entweder direkt im Zug, am Service Point der Bahnhöfe, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular. Dieses müssen Sie zusammen mit der Bestätigung über die Verspätung und der Originalfahrkarte (gilt nicht für Zeitkarten-Inhaber oder Autozug) einreichen - entweder per Post  an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, persönlich in einem DB Reisezentrum, in einer DB Agentur oder eben online.

Möglich ist auch ein formloser Antrag auf Entschädigung. Die Frist zur Einreichung beträgt ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Karte.

In welcher Form erhalten Sie die Entschädigung?

Entschädigungszahlungen können Sie sich entweder auf Ihr Konto überweisen oder bar auszahlen lassen. Auch ein Gutschein ist möglich.

Was tun, wenn es zum Streit kommt?

Bisher war bei Streitfällen die Schlichtungsstelle Mobilität zuständig. Diese wird ab Dezember von der neu geschaffenen Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr, die von den Bahnunternehmen getragen wird, ersetzt. Beschwerden von Fahrgästen müssen laut Gesetz innerhalb von drei Monaten von den Unternehmen bearbeitet werden.

Ausführliche Infos sowie die für eine Fahrgelderstattung nötigen Formulare bieten die Webseiten der Bahn und fahrgastrechte.info.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, bm

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false