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Wirtschaft: Die „Perle“ legal beschäftigen

Die einfachste Art, eine Haushaltshilfe legal zu beschäftigen, sind die Minijobs. Dabei dürfen Haushaltshilfen bis zu 400 Euro im Monat verdienen.

Die einfachste Art, eine Haushaltshilfe legal zu beschäftigen, sind die Minijobs. Dabei dürfen Haushaltshilfen bis zu 400 Euro im Monat verdienen. Minijobs in Privathaushalten genießen besondere Privilegien: Die Arbeitgeber zahlen geringere Abgaben als bei gewerblichen Minijobs. Die Pauschalbeiträge zur Renten und Krankenversicherung liegen nur bei jeweils fünf Prozent. Hinzu kommen Umlagen zur Lohnfortzahlung von 0,1 Prozent, gegebenenfalls noch eine einheitliche Pauschalsteuer von zwei Prozent. Zudem muss man seine Hilfe bei der gesetzlichen Unfallkasse anmelden. Alle Formalitäten erledigt die Minijob-Zentrale, bei der man seine Haushaltshilfe anmeldet (Telefon: 01801-200504). Zudem können Sie zehn Prozent Ihrer Kosten, maximal jedoch 510 Euro jährlich von der Steuer absetzen .

REGULÄRE JOBS

Verdienen die Putzhilfe, der Babysitter oder der Gärtner mehr als 400 Euro im Monat, fallen diese Erleichterungen weg. Dann müssen Sie Ihre Hilfskraft ordnungsgemäß bei der Krankenkasse melden, die alle Sozialversicherungsbeiträge einzieht und weiterleitet. Haushaltshilfen, die nicht auf Minijob-Basis arbeiten, können Sie zudem nicht von der Steuer absetzen. Daher lassen viele Selbstständige die Ausgaben für die Putzfrau, die ihre Privatwohnung reinigt, über die Firma laufen. Aber Vorsicht: Das ist illegal und kann – je nach Einzelfall – entweder ein Bußgeld- oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen.

AUSLÄNDISCHE HILFEN

Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien, Ungarn oder den anderen neuen EU-Beitrittsländern dürfen in Deutschland vorerst nicht arbeiten. Sie können daher auch nicht auf Minijob-Basis beschäftigt werden. Gibt es im Haushalt jedoch eine pflegebedürftige Person, dürfen Sie ausnahmsweise eine ausländische Haushaltshilfe einstellen. Diese darf zwar keine Pflegearbeiten übernehmen, aber im Haushalt helfen. Die Vermittlung erfolgt über die Arbeitsagentur, die Beschäftigung darf maximal drei Jahre dauern. Außerdem müssen Sie Tariflohn zahlen: In Berlin liegt dieser bei 1163 Euro im Monat. hej

Weitere Infos im Internet: www.minijobzentrale.de, www.arbeitsagentur.de

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