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Energie: Klagefrist für Gasag-Kunden läuft bald ab

Wer gegen den Berliner Energieversorger Gasag klagen möchte, der muss ich beeilen. Verbraucherzentrale beziffert Prozessrisiko.

Berlin - Gasag-Kunden, die Ansprüche wegen der beiden Preiserhöhungen von Oktober 2005 und Januar 2006 geltend machen wollen, müssen bis Ende des Jahres einen Mahnbescheid oder eine Klage beim Amtsgericht Mitte einreichen. Sonst verjähren die Ansprüche auf Rückzahlung – die Frist beträgt drei Jahre und bezieht sich auf das Rechnungsdatum. Darauf weist die Berliner Verbraucherzentrale hin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mehrfach eine spezielle Preisklausel in Kundenverträgen der Gasag für unwirksam erklärt. Das Gericht verpflichtete den Versorger jedoch nicht, den betroffenen Kunden Zahlungen zu erstatten. Am Montag suchten Berliner Senat, Verbraucherzentrale und Gasag bereits zum zweiten Mal eine außergerichtliche Einigung – vergeblich.

Nun muss der Konzern mit Einzelklagen von Verbrauchern rechnen. Gewinnen die Kläger, muss die Gasag das geforderte Geld zurückzahlen und die Prozesskosten tragen. Sollten die Kunden verlieren, erhalten sie kein Geld und bleiben ihrerseits auf den Gerichtskosten sitzen. Deren Höhe hängt vom Streitwert ab. Bei bis zu 300 Euro liegt das Prozessrisiko laut der Verbraucherzentrale in der ersten Instanz bei rund 250 Euro, wenn beide Seiten sich von einem Anwalt vertreten lassen. Bei bis zu 3000 Euro kommen auf den Kläger rund 1440 Euro Prozessrisiko zu. Dies kann sich erhöhen, wenn zum Beispiel ein Sachverständiger eingeschaltet oder eine Beweisaufnahme angeordnet wird.

Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung sollten diese fragen, ob sie die Kosten trägt. Die Verbraucherzentrale Berlin rechnet vor Gericht mit guten Aussichten für Kunden, die die höheren Preise unter Vorbehalt gezahlt haben. Weitere rechtliche Informationen gibt es unter www.vz-berlin.de. jmi

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