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Finanzkrise: Lehman: Erfolg in zweiter Instanz

Die Chancen für Lehman-Anleger, mithilfe der Gerichte Schadenersatz für ihre nahezu wertlosen Zertifikate zu bekommen, steigen. In der vergangenen Woche verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Frankfurter Sparkasse, einem Anleger die 7000 Euro, die er für Lehman-Zertifikate ausgegeben hatte, zu ersetzen.

Nach Angaben des Frankfurter Rechtsanwalts Matthias Schröder, der den Kläger vertreten hatte, ist diese Entscheidung das erste zweitinstanzliche Urteil im Streit um Lehman-Papiere.

An diesem Wochenende wurde ein weiteres anlegerfreundliches Urteil bekannt. Das Landgericht Gießen sprach einer Anlegerin Schadenersatz in Höhe von rund 17 000 Euro zu (Az: 2 O 468/09). Die Sparkasse Gießen muss zahlen, weil der Bankberater die Kundin nicht über die Provisionen von 3,5 Prozent für ihr „Twin-Win-Zertifikat“ aufgeklärt hatte.

Auch der Kläger im Frankfurter Fall hatte in ein solches Papier investiert. Im Sommer 2007 hatte ihn der Bankberater angerufen und ihm geraten, Aktien zugunsten eines vermeintlich sichereren „Twin-Win-Zertifikats“ auf den DJ Euro Stoxx zu verkaufen. Dass die Emittentin, die Lehman-Bank, ein Sonderkündigungsrecht hatte, verschwieg er. Bereits die erste Instanz, das Landgericht Frankfurt, hatte die Sparkasse daher zum Schadenersatz verurteilt. Am vergangenen Mittwoch bestätigte das OLG diese Entscheidung (Az: 17 U 207/09). Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. hej

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