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Wirtschaft: Ganz schön lästig

Wer sich bei der Suche nach dem Täter eines Verkehrsverstoßes nicht kooperativ zeigt, kann von der Polizei das Führen eines Fahrtenbuchs aufgebrummt bekommen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um den Halter eines Autos oder den Fahrer handelt.

Wer sich bei der Suche nach dem Täter eines Verkehrsverstoßes nicht kooperativ zeigt, kann von der Polizei das Führen eines Fahrtenbuchs aufgebrummt bekommen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um den Halter eines Autos oder den Fahrer handelt. Bloßes Mauern mit dem Argument „Ich war es nicht!“ oder „Ich weiß nicht, wer gefahren ist!“, um anschließend keine weitere Mithilfe bei der Suche nach dem Täter zu leisten, bleibt nicht folgenlos.

WELCHE GRENZEN GIBT ES?

Ein Fahrtenbuch zu führen, wird nur veranlasst, wenn die Verhältnismäßigkeit zum eigentlichen Vergehen gewahrt bleibt. Es kommt also auf die Schwere des Vorwurfs an. Ein Fahrtenbuch wird in aller Regel nur dann verordnet, wenn der ursprüngliche Verkehrsverstoß Punkte in der Flensburger Sünderkartei nach sich gezogen hätte.

WIE LANGE MUSS MAN DAS BUCH FÜHREN?

Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes muss das Fahrtenbuch bis zu zwei Jahre lang geführt werden.

WAS STEHT DRIN?

In dieser Zeit muss jede Fahrt mit dem Auto ganz genau aufgeschrieben werden: Wann ist wer wohin gefahren? „So ein Fahrtenbuch kann ganz schön lästig sein. Wird es einmal nicht geführt, gibt es einen Punkt in Flensburg und 50 Euro Strafe“, warnt Gregor Samimi, Verkehrsexperte des Deutschen Anwaltvereins.

WER KONTROLLIERT DIE ANGABEN?

Die bloße Kontrolle des Fahrtenbuches ist jedoch nicht stichhaltig. Deshalb gehen die Behörden andersherum vor. Wenn ein Auto geblitzt wird, prüfen sie, ob für diesen Wagen möglicherweise ein Fahrtenbuch geführt werden musste. „Ist dies nicht geschehen, obwohl eindeutig erkennbar ist, dass mit dem Auto gefahren wurde, dann ist bewiesen, dass das Fahrtenbuch nicht korrekt geführt wurde“, erklärt Samimi. Die Behörde hat dann im besten Fall zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: das aktuelle Vergehen und das Nichtführen des Fahrtenbuches aufgedeckt. dana

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