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Wirtschaft: „Gehen Sie nicht allein zur Bank“

Was Sie tun können, wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen – Experten geben Rat

16 000 Firmen und mehr als 40 000 Privatleute haben allein im ersten Halbjahr dieses Jahres Insolvenz anmelden müssen. Hinter diesen Zahlen stecken Schicksale: Menschen, die den Überblick über ihre finanzielle Situation verlieren. Unternehmer, die zu lange darauf hoffen, dass doch noch alles gut wird. Viele von ihnen haben sich bei unserer letzten Telefonaktion, die wir wieder in Kooperation mit dem Berliner Anwaltsverein veranstaltet haben, gemeldet. Lesen Sie, was die Rechtsanwälte und -anwältinnen Volker Beissenhirtz, Carsten Cervera, Barbara Kroll, Carsten Nolte und Regina Starke den Lesern geraten haben.

Kann man Sozialhilfe, die auf das Konto überwiesen wird, pfänden?

In den ersten sieben Tagen ist die Sozialleistung vor Pfändungen geschützt. Heben Sie die Sozialhilfe innerhalb von sieben Tagen unter Nachweis des Bescheides nicht ab, kann aber auch diese Unterstützung gepfändet werden. Sie können jedoch noch ein Rechtsmittel beim Gericht beantragen. Soweit das Geld nach 14 Tagen jedoch von Ihrer Bank an den Gläubiger überwiesen worden ist, wird der Rückerhalt des Geldes von diesem schwierig.

Ich habe eine teure Wohnung. Kann ich beantragen, dass das bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt wird?

Wenn Sie nicht sofort in eine billigere Wohnung umziehen können, können die höheren Mietkosten bei der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt werden. Die Pfändungsfreigrenze kann durch einen gerichtlichen Antrag gemäß Paragraf 850 f ZPO (Zivilprozessordnung) erhöht werden. Maximal jedoch vorübergehend auf die Warmmiete plus den Regelsatz der Sozialhilfe (derzeit 345 Euro) und berufsbedingte Aufwendungen.

Ich bin bei zwei Banken erheblich in Rückstand mit der Zahlung eines Kredits und eines überzogenen Kontos. Die eine weiß von der anderen nichts. Sind die Banken, aus Ihrer Erfahrung, gesprächsbereit?

Ja, die Banken sind ansprechbar. Das sollten Sie auch unbedingt wahrnehmen. Denn wenn Sie die Zahlungen nicht mehr leisten können und den Kopf einziehen, dann treffen Sie nach der Kreditkündigung die Kosten für die gerichtliche Feststellung der Forderung (Titulierung), die Zwangsvollstreckungskosten und die erheblichen Verzugszinsen auf den gekündigten Betrag. Suchen Sie mit Ihrer Bank nach einer Lösung, sonst ist möglicherweise ein Insolvenzverfahren nicht zu vermeiden.

Ich bin Gläubiger und habe eine offene Forderung über 15 000 Euro gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren. Allerdings habe ich von dem eingesetzten Treuhänder schon lange nichts mehr gehört. Was kann ich tun?

Der Treuhänder muss sich darum kümmern, dass eine angemeldete und festgestellte Forderung, die am Verteilungsverfahren – soweit Geld zu verteilen ist – teilnimmt, bedient wird. Nehmen Sie Kontakt zu ihm auf, er wird Ihnen sicherlich den Stand des Verfahrens erklären.

Ich zahle Unterhalt für zwei Kinder – insgesamt 500 Euro. Nun habe ich meine Arbeit verloren und musste einen schlechter bezahlten Job annehmen. Die Unterhaltszahlungen kann ich in dieser Höhe nicht mehr leisten. Macht ein Insolvenzverfahren für mich Sinn?

Lassen Sie zunächst den Unterhaltstitel auf die aktuelle Situation durch das Familiengericht anpassen. Was die wenigsten wissen: Rückständiger Unterhalt kann auch restschuldbefreit werden. Nur der zukünftige, nicht gezahlte Unterhalt könnte ohne Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels als neue Schuldverbindlichkeit neu anwachsen.

Bei welcher Schuldenhöhe ist ein privates Insolvenzverfahren sinnvoll?

Bei einer Schuldenhöhe von 50 000 Euro und einem pfändbaren Monatseinkommen von 300 Euro würden in einem Insolvenzverfahren in sechs Jahren 21 600 Euro gezahlt werden (300 Euro mal 12 Monate mal 6 Jahre). Wobei dann rechnerisch 28 400 Euro restschuldbefreit würden. Diese Summe ist beachtlich und zeigt, dass hier beispielsweise ein privates Insolvenzverfahren sinnvoll ist. Allerdings kostet ein Insolvenzverfahren ohne verwertbare Masse mindestens 1500 Euro für die Treuhänder- und Gerichtskosten. Diese Kosten werden zurzeit noch vom Gericht gestundet.

Ich habe einen Coffeeshop eröffnet und eine Weile lang selbst betrieben. Dann habe ich den Laden verpachtet. Jetzt hat mir der Vermieter gekündigt, und die Bank will ihre Kredite zurück. Der Laden wirft aber eigentlich Gewinne ab. Wie verhandele ich am besten mit der Bank? Ich möchte nicht in die Insolvenz.

Wichtig ist es, nicht allein mit der Bank zu sprechen. Nehmen Sie einen fachkundigen Zeugen mit, am besten einen Rechtsanwalt. Die Verhandlungen mit der Bank sind für Sie von allergrößter Wichtigkeit. Sie entscheiden darüber, ob Sie mir Ihrem Unternehmen weitermachen können oder ob Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen.

Ich habe erst jetzt erfahren, dass einer meiner Kunden einen Insolvenzantrag gestellt hat. Wie lange kann ich meine Forderungen noch anmelden?

Die Anmeldefristen betragen meist zwei bis vier Wochen. Sie können Ihre Forderung aber noch nachmelden, gegen eine geringe Gebühr. Das geht noch bis zum Schlusstermin im Insolvenzverfahren, bei dem die Quote festgelegt wird.

Einer meiner Kunden ist in die Insolvenz gegangen. Vorher hat er Häuser und Autos auf seine Frau übertragen. Wie lange kann man das anfechten?

Wenn die Frau wusste, dass das Unternehmen in der Krise steckt – und davon ist wohl auszugehen –, kann man die Übertragung bis zu zehn Jahre lang anfechten.

Müssen bei einem außergerichtlichen Vergleich alle Gläubiger zustimmen?

Ja, sonst entfaltet eine solche Einigung keine Wirkung bezüglich der Gläubiger, die nicht zugestimmt haben. Diese nichtzustimmenden Gläubiger können dann etwa einen Insolvenzantrag stellen.

Mein Mann hat ein Ladenlokal auf Kredit gekauft. Ich habe nicht unterschrieben. Hafte ich trotzdem?

Nein, es gibt keine automatische Mithaftung.

Vor vier Jahren haben mein Mann und ich unseren Imbiss wegen der Schulden aufgegeben. Jetzt haben wir auch noch private Verbindlichkeiten. Wir waren neulich bei einer Schuldnerberatung. Die haben gesagt, wir müssten zwei unterschiedliche Insolvenzverfahren machen. Außerdem wollten sie für einen Schuldenbereinigungsplan 3000 Euro. Uns kommt das komisch vor.

Zu Recht. Denn die Angaben stimmen nicht. Sie müssen sowohl Ihre gewerblichen als auch Ihre privaten Schulden in einem Insolvenzverfahren bereinigen. Das kann auch im sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren geschehen, wenn die Verbindlichkeiten übersichtlich sind, Sie also weniger als 20 Gläubiger haben. Trennen Sie sich schnellstens von den vermeintlichen Beratern. Deren Gebührenforderung für den Schuldenbereinigungsplan ist völlig unseriös. Seriöse Schuldnerberatungen finden sie unter www.schuldnerberatung.de.

Bearbeitung: Heike Jahberg und Thomas Reckermann.

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