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Wirtschaft: „Heiraten kann sich wieder lohnen“

Frau Rakete-Dombek, die Familienpolitiker der Union haben dafür gesorgt, dass geschiedene Ehefrauen auch im neuen Unterhaltsrecht bessergestellt werden sollen als unverheiratete Mütter. Ist das gerecht?

Frau Rakete-Dombek, die Familienpolitiker der Union haben dafür gesorgt, dass geschiedene Ehefrauen auch im neuen Unterhaltsrecht bessergestellt werden sollen als unverheiratete Mütter. Ist das gerecht?

Es ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes in einigen Fällen gerecht. Das gilt zum Beispiel für die Ehen, in denen die Frauen auf Wunsch des Ehemannes Hausfrauen waren. Wie soll denn eine Frau, die 20 Jahre lang den Haushalt geführt hat, mit 50 Jahren und ohne eine eigene Ausbildung plötzlich noch eine Arbeit finden? Wenn die Frau ihrem Mann jahrzehntelang die Hemden gebügelt hat, steht er auch nach der Scheidung weiter in der Verantwortung, auch wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt. Da Kinder sich aber nicht aussuchen können, ob sie ehelich oder nichtehelich geboren werden und weil sie den Lebensstandard ihrer Mütter teilen, leuchtet mir bei den Müttern, die beide ihre Kinder betreuen, die Unterscheidung nicht sofort ein.

Künftig sollen alle Kinder, egal ob ehelich oder nichtehelich, die geschiedenen Frauen vom ersten Rang verdrängen. Stattdessen sollen die Kinder rechtlich an erster Stelle stehen. Ist das richtig?

Ja. Kinder können sich nicht selbst unterhalten, daher sind sie ganz besonders schutzbedürftig. Das gilt für eheliche und nichteheliche Kinder gleichermaßen. Derzeit stehen die Kinder auf dem ersten Rang, gemeinsam mit der geschiedenen Ehefrau. Künftig soll die Ex-Frau auf den zweiten Rang rutschen, zugunsten aller Kinder. Das finde ich richtig.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Ex-Frauen, die gemeinsame Kinder betreuen, im Unterhaltsrecht auf Rang zwei und nichtverheiratete Mütter auf Rang drei stehen. Was heißt das?

Man könnte meinen, es handele sich um ein Eheförderungsprogramm, Heiraten lohnt sich dann nämlich wieder. Durch die Heirat rutscht die Partnerin in denselben Rang wie die geschiedene Ehefrau. Gerade in den Fällen, in denen das Geld nicht für alle reicht, verschafft das der „Zweitfamilie“ einen höheren Etat.

Das Interview führte Heike Jahberg.

Ingeborg

Rakete-Dombek

ist Vorsitzende der

Arbeitsgemeinschaft

Familienrecht

im Deutschen

Anwaltverein. Sie arbeitet als Anwältin in Berlin.

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