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Info-Service: 10.225 Euro für eine Auskunft?

Verbraucher können jetzt Informationen von Behörden verlangen. Erst kommt die Bandansage, dann passiert einige Zeit lang gar nichts. Wer bei der Info-Hotline zum neuen Verbraucherinformationsgesetz (VIG) anruft, braucht Geduld. Und noch ist nicht überall klar, was das kosten darf.

Eine ganze Weile hängt man in der Warteschleife, bis man eine Beraterin an der Strippe hat. Und dann muss sie auch noch bei den wirklich wichtigen Fragen passen. Obwohl das neue Gesetz seit Donnerstag in Kraft ist, weiß nämlich niemand, was es kosten wird, von den Behörden Auskünfte zu erhalten. Welche Gebühren anfallen, ob man einen Kostenvoranschlag verlangen kann – „das weiß ich nicht“, sagt die Beraterin am Infotelefon.

Das VIG gibt Bürgern gegenüber den Ämtern einen Anspruch auf Information. Bundes-, Länder- und kommunale Behörden müssen Anfragen zu Lebensmitteln, Kosmetika, Kleidung, Spielzeug oder Reinigungsmitteln beantworten. Ob es um Gammelfleisch, Pestizide in Tomaten oder den Bleigehalt von Spielzeugen geht, die Behörden müssen jetzt den Bürgern sagen, was sie bei Unternehmen herausgefunden haben.

Von einem „Meilenstein“ spricht Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU). Damit die Bürger lernen, das neue Gesetz zu nutzen, hat das Ministerium mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bis Ende Mai das VIG-Infotelefon geschaltet (01805/844544). Doch ob die Verbraucher von ihren neuen Rechten Gebrauch machen, hängt nicht nur davon ab, dass sie ihre Rechte kennen, sondern auch von den Gebühren, die sie zahlen müssen.

Wenn es um Landes- und kommunale Behörden geht, tappen die Verbraucher im Dunkeln. Nach Recherchen der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat bislang nur Thüringen eine Gebührenordnung festgelegt. „In allen anderen Ländern können Verbraucher kaum abschätzen, was auf sie zukommt“, warnt Foodwatch. So könnten im Saarland theoretisch Gebühren von bis zu 10 225 Euro anfallen, in Schleswig-Holstein bis zu 2045 Euro. Das sind die Sätze, die die Länder bisher in ihren jeweiligen Landes-Informationsfreiheitsgesetzen vorgesehen haben – den Vorläufern des bundeseinheitlichen VIG. In Berlin soll die Spanne zwischen zehn und 500 Euro liegen. Grundsätzlich gilt: Je komplizierter die Anfrage, desto höher die Gebühr. „Wenn die Gebühren 15 Euro übersteigen, muss der Bürger vorher einen Kostenbescheid erhalten“, fordert Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von Foodwatch. „Eine Warnung vor hohen Gebühren ist nicht vorgesehen“, sagt dagegen Regina Kneiding von der Berliner Senatsverwaltung für Verbraucherschutz. Sie empfiehlt Verbrauchern, gleich bei der Anfrage an die Behörden zu klären, was die Auskunft kosten wird. Im Bundesverbraucherschutzministerium sieht man den Streit um die Gebühren gelassen. Zumindest wenn es um die Bundesbehörden geht, denn nur für die ist das Ministerium zuständig. Hier gilt: Einfache Auskünfte kosten fünf bis 25 Euro, bei höherem Aufwand sind es 30 bis 250 Euro, maximal darf eine Bundesbehörde 500 Euro Gebühren nehmen. Das, meint Ministeriumssprecherin Sandra Pabst, wird aber selten vorkommen: „Das neue Gesetz wird bürgerfreundlich gehandhabt.“ Zudem hätten sich die Bundesbehörden verpflichtet, die Verbraucher zu warnen, wenn eine Auskunft teurer als 25 Euro werde. Zumindest in dieser Hinsicht ist die Hotline des Ministeriums vorbildlich: Pro Minute fallen 14 Cent Gebühren an, heißt es in der Ansage. Doch wenn man nichts erfährt, ist selbst das zu teuer.

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