zum Hauptinhalt
Checkliste für Steuersparer: Kindergeldanspruch für volljährige Kinder sichern, Werbungskosten in die Höhe treiben, etwa durch den Kauf eines neuen Computers, oder heiraten.

© dpa/dpaweb

Jahresende: Steuern sparen in letzter Minute

Computer, Möbel, Wertpapiere, Netzkarten – wer jetzt schnell ist, zahlt weniger Steuern. Doch die Zeit drängt.

Gans und Gameboy, Weihnachtsgeschenke und -feiern, das sind die Dinge, die man derzeit im Kopf hat. An eines denkt in diesen Tagen dagegen kaum jemand: die Steuer. Das ist verständlich, kann aber ins Geld gehen. Denn mit geschickten Ausgaben in den letzten Tagen des Jahres könnte man jetzt noch jede Menge Steuern sparen.

WERBUNGSKOSTEN

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz hat die Politik die Werbungskostenpauschale bereits für dieses Jahr von 920 auf 1000 Euro heraufgesetzt. Die Erhöhung wird mit dem Dezembergehalt verrechnet, allerdings bringt das in der Regel nur wenige Euro. Wer an der 1000-Euro-Marke liegt, kann mit einigen Anschaffungen jetzt noch über diese Grenze springen. Fachliteratur, Computer, Jahreskarten für die Bahn oder den öffentlichen Nahverkehr können, im Dezember bezahlt, die Ausgaben für 2011 in die Höhe treiben und so die Steuerlast senken. Auch Anschaffungen für das Arbeitszimmer oder eine Arbeitsecke in der privaten Wohnung können helfen, Steuern zu sparen. Voraussetzung: Der Arbeitgeber stellt keinen Arbeitsplatz, oder man erledigt an seinem heimischen Schreibtisch nebenberufliche Aufträge. Aber Vorsicht: All diese Investitionen müssen bis zum 21. Dezember erledigt sein, alles was danach kommt, rechnet der Fiskus bereits dem neuen Jahr zu.

KINDER

Vor allem die Eltern volljähriger Kinder sollten jetzt noch einmal Bilanz ziehen. Denn so lange der Nachwuchs eine Ausbildung macht oder studiert, zahlt der Staat Kindergeld. Unter einer Voraussetzung: Die Kinder dürfen Einkünfte von maximal 8004 Euro im Jahr haben, mehr nicht. „Jeder Euro mehr kostet das gesamte Kindergeld“, warnt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg.

Spätestens jetzt sollten Eltern und Kinder daher überprüfen, wie viel Geld die jungen Leute 2011 bereits in der Ausbildung oder durch Studentenjobs verdient haben – und notfalls gezielt gegensteuern. „Computer oder Fachliteratur sind Werbungskosten, ihre Anschaffung könnte das Kindergeld retten“, empfiehlt Wawro. Auch clevere Finanzinvestments können sich auszahlen. Wer jetzt Wertpapiere kauft, die im nächsten Januar oder Februar ihre Zinsausschüttung haben, zahlt für diese Papiere hohe Stückzinsen. Diese Stückzinsen kann man für 2011 als negative Einkünfte steuerlich geltend machen. Haben die Kinder für solche Deals kein Geld, können die Eltern das Kapital vorschießen. „Das kann einige Hundert Euro ausmachen“, weiß Steuerberater Wawro, „und so das Kindergeld sichern.“ Ab dem nächsten Jahr fällt dieser Stress weg. Dann gibt es beim Kindergeld für volljährige Kinder keine Einkommensprüfung mehr.

Steuern sparen kann man auch mit Hilfe der Kranken- und Pflegebeiträge, die das Kind zahlt, weiß der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Voraussetzung: Das Kind muss sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, es muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, und die Eltern müssen die Beiträge wirtschaftlich tragen. Ist all das gegeben, können die Eltern die Beiträge, die der Arbeitgeber vom Lehrlingslohn abgezogen hat, bei ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen. Bei einer Ausbildungsvergütung von 8000 Euro im Jahr und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringt das den Eltern einen Steuervorteil von 212 Euro.

AUSBILDUNGSKOSTEN

Im August hatte der Bundesfinanzhof Millionen von jungen Menschen Hoffnung gemacht, dass sie die Kosten ihrer Berufsausbildung später mit den ersten Gehältern verrechnen können. Die schwarz-gelbe Koalition hatte diese Vision kurz darauf wieder zerstört und per Gesetz den Abzug der Kosten als Werbungskosten verhindert. Doch schon jetzt ist absehbar, dass es gegen diese Regelung Klagen geben wird. „Betroffene sollten ihre Kosten daher jetzt beim Fiskus geltend machen und eine Verlustfeststellung beantragen“, rät Steuerberater Wawro. Lehnt das Finanzamt das – erwartungsgemäß – ab, sollte man Einspruch einlegen. Der Grund: Sollte das Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren die steuerliche Absetzbarkeit zugunsten der Auszubildenden entscheiden, kann man dann Nachforderungen stellen.

HEIRAT

Wer noch in diesem Jahr heiratet, kann für das gesamte Jahr rückwirkend vom Ehegattensplitting profitieren. Allerdings dürfte man jetzt keinen Termin beim Standesamt mehr bekommen. Wer das Projekt aufs nächste Jahr verschieben will, sollte sich einen Termin vormerken – den 12.12.2012. Eine solch einprägsame Konstellation gibt es dann lange nicht mehr.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false