Wirtschaft: Kaupthing: Die Frist läuft
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erinnert alle Kaupthing-Geschädigten, bis zum 30. Dezember ihre Anträge auf Teilnahme am Entschädigungsverfahren in Island einzureichen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erinnert alle Kaupthing-Geschädigten, bis zum 30. Dezember ihre Anträge auf Teilnahme am Entschädigungsverfahren in Island einzureichen. Auch die Postlaufzeiten nach Island seien zu berücksichtigen. Wer keinen Antrag stellt, verliere den Anspruch auf eine Entschädigung über das Einlagensicherungssystem. Nähere Infos sowie den Link zum Antrag finden Betroffene im Internet unter www.verbraucherzentrale.de. Tsp
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