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Wirtschaft: Kerzen darf man kurz allein lassen

Wer eine Weihnachtspyramide im Wohnzimmer für weniger als zehn Minuten unbeaufsichtigt lässt, handelt nicht grob fahrlässig. Das hat das Amtsgericht Offenbach am Main entschieden (AZ: 38 C 377/06) und die Klage einer Versicherung gegen einen Mieter abgewiesen.

Wer eine Weihnachtspyramide im Wohnzimmer für weniger als zehn Minuten unbeaufsichtigt lässt, handelt nicht grob fahrlässig. Das hat das Amtsgericht Offenbach am Main entschieden (AZ: 38 C 377/06) und die Klage einer Versicherung gegen einen Mieter abgewiesen. Nach Meinung des Gerichts ist es nicht grob fahrlässig, brennende Kerzen kurz allein zu lassen. Es bestehe nicht immer eine Brandgefahr. Zudem könne man bei einer kurzen Abwesenheit den Brand löschen. Tsp

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