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Krankenkasse: Küngigungsrecht

Ihre Rechte beim Kassenwechsel.

Wer die Kasse wechselt, ist 18 Monate lang an die neue Versicherung gebunden. Es sei denn, die Kasse erhöht die Beiträge. Dann haben Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht. Setzt die Versicherung den Beitrag herauf, weil der neue Einheitssatz höher ist als der bisherige Satz, ist das kein Fall für das Sonderkündigungsrecht. Anders wenn die Kasse über den Einheitssatz hinaus einen Zuschlag verlangt. Einen neuen Weg geht jetzt die KKH. Diese bietet für Neukunden ab dem 1. Oktober erstmals eine Testmitgliedschaft an. Neukunden können ihre Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Kalendermonats beenden – und nicht erst nach 18 Monaten. hej

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