zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Löcheriger Schutz

Wer ein Konto bei einer Bank hat, vertraut auf das Bankgeheimnis. Es verpflichtet Kreditinstitute – also Banken und Sparkassen – dazu, keine Auskünfte über ihre Kunden weiterzugeben.

Wer ein Konto bei einer Bank hat, vertraut auf das Bankgeheimnis. Es verpflichtet Kreditinstitute – also Banken und Sparkassen – dazu, keine Auskünfte über ihre Kunden weiterzugeben. Das Bankgeheimnis ist in der Abgabenordnung erwähnt und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Allerdings ist das Bankgeheimnis nicht so unumstößlich, wie viele Kontoinhaber annehmen.

AUSKUNFT

Kreditinstitute müssen den Ermittlungsbehörden bei Strafsachen und bei einem Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung Auskunft über die Geldgeschäfte des Kunden geben. Das Bankgeheimnis stellt aber sicher, dass erst ausreichende Verdachtsmomente vorliegen müssen, bevor sie das tun müssen. Stirbt der Kontoinhaber, besteht grundsätzlich eine Meldepflicht gegenüber dem Nachlassfinanzamt .

DATENABGLEICH

In Großbanken überprüfen Computer kontinuierlich die Kundenkonten . Gehen Einnahmen ein, die deutlich über den üblichen Monatssummen liegen, bekommt der Geldwäschebeauftragte der Bank eine Meldung; die Herkunft der Gelder wird überprüft. Schon heute müssen die Banken das Bundesamt für Finanzen über Freistellungsaufträge für Kapitaleinkünfte unterrichten – damit wird der Sparerfreibetrag berücksichtigt. gd

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false