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Wirtschaft: „Muss ich jetzt Steuern zahlen?“

Wie viel bekommt das Finanzamt von der Rente? Kann ich im Ruhestand etwas hinzuverdienen? Was Experten raten

Was wird aus der Rente? Kann ich jetzt noch vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand gehen und wie hoch sind dann meine Abschläge? Bei unserer Telefonaktion zur Rente standen die Telefone nicht still. Die Experten von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), Stefan Braatz, Walter Glanz, Rainer Helbing und Renate Thiemann, hatten alle Hände voll zu tun. Doch die häufigste Frage von allen hatte weniger mit der Rentenversicherung, sondern mehr mit dem Steuerrecht zu tun: „Muss ich für dieses Jahr Steuern zahlen?“ fragten viele Rentner besorgt.

Ich bin Rentner und muss in diesem Jahr die Hälfte meiner Rente versteuern. Steigt der Anteil jetzt jedes Jahr weiter?

Der Anteil der Rente, für den Sie eventuell Steuern zahlen müssen, bleibt für Sie ein Leben lang gleich. Wenn Sie in diesem Jahr bereits Rente bekommen, wird die Hälfte der Rente zur Besteuerung herangezogen. Nur für Neurentner steigt der steuerpflichtige Teil der Rente jeweils schrittweise an. Wer im nächsten Jahr in Rente geht, muss dann 52 Prozent der Rente versteuern. Wer 2007 erstmals Rente bekommt, 54 Prozent. Erst die Menschen, die im Jahr 2040 Rentner werden, müssen die Rente voll versteuern. Im Gegenzug werden aber dafür die Beiträge zur Rentenversicherung stufenweise steuerfrei gestellt.

Ich bekomme in diesem Jahr 16 000 Euro Rente. Muss ich Steuern zahlen?

Wenn Sie neben Ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen haben, nicht. Denn von den 16 000 Euro werden nur 50 Prozent, also 8000 Euro, berücksichtigt. Nach Abzug des steuerlichen Grundfreibetrags von 7664 Euro und aller Sonderausgaben bleiben keine steuerpflichtigen Einnahmen mehr übrig. Sollten Sie allerdings noch Zusatzeinnahmen etwa aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung oder aus einer Betriebsrente haben, könnte die Sache anders aussehen. Gehen Sie dann sicherheitshalber zu einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Ab welcher Rentenhöhe setzt die Steuerpflicht ein?

Man sagt: Wer in diesem Jahr maximal 18 900 Euro Rente hat, bleibt steuerfrei, bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag.

Was kann ich von meiner Bruttorente absetzen?

Absetzen können Sie die üblichen Sonderausgaben, also die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, weitere Versicherungen wie etwa Auto- oder Privathaftpflicht. Außerdem noch eine Werbungskostenpauschale.

Ich bekomme eine VBL-Zusatzrente, weil ich im öffentlichen Dienst gearbeitet habe. Wie muss ich die versteuern?

Das hängt davon ab, in welchem Alter Sie in Rente gehen. Wenn Sie bis 65 arbeiten, zahlen Sie nur für 18 Prozent der VBL Steuern. Wer mit 60 Jahren die VBL in Anspruch nimmt, muss 22 Prozent versteuern.

Ich habe im Sommer einen neuen Rentenbescheid bekommen. Weil ich jetzt mehr für meine Krankenkasse zahlen muss, erhalte ich weniger Rente. Was kann ich tun?

Sie könnten Ihre Krankenkasse wechseln und zu einer günstigeren Kasse gehen. Diese Möglichkeit steht nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Rentnern offen.

Ich bin jetzt 63 Jahre alt und bekomme eine vorgezogene Altersrente für Frauen. Ich möchte mir aber gern noch etwas hinzuverdienen. Wie viel darf ich verdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Derzeit können Sie 345 Euro im Monat hinzuverdienen, im nächsten Jahr werden es 350 Euro im Monat sein. Ab dem 65. Lebensjahr können Rentner dann unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne befürchten zu müssen, dass die Rente gekürzt wird. Allerdings könnten dann – je nach der Höhe der Rente und des Hinzuverdienstes – Steuern anfallen. Wer einen Rentner beschäftigt, der 65 Jahre oder älter ist, muss für diesen übrigens Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Der Rentner selbst muss auf seinen Hinzuverdienst aber keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung zahlen.

Mein Chef möchte mir Weihnachtsgeld zahlen. Ich bekomme aber eine vorgezogene Altersrente und befürchte, dass das die Hinzuverdienstgrenze überschreiten würde.

Zwei Mal im Jahr dürfen Sie das Doppelte der Hinzuverdienstgrenze von 345 Euro verdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

Ich bin jetzt 58 Jahre alt und würde gern vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen? Ist das noch möglich?

Vorgezogene Altersrenten gibt es derzeit für Frauen, Schwerbehinderte und langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre vorweisen können. Außerdem kann man auch früher in Rente gehen, wenn man ein Altersteilzeitmodell verabredet hat oder arbeitslos ist/wird. Die meisten dieser vorgezogenen Renten laufen jedoch in den nächsten Jahren aus. So gibt es die vorgezogene Altersrente für Frauen nur noch bis zum Geburtsjahrgang 1951. Wer 1952 oder später geboren ist, kann von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch mehr machen. Es bleiben langfristig nur die vorgezogenen Renten wegen Schwerbehinderung und für langjährig Versicherte übrig.

Ich bin 1953 geboren und zu 70 Prozent schwerbehindert. Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Wenn die Schwerbehinderung nach dem 16. November 2000 eingetreten ist, können Sie mit 60 Jahren in Rente gehen. Sie haben dann aber monatliche Abschläge von 10,8 Prozent. Lag die Schwerbehinderung am 16. November 2000 bereits vor, gibt es keine Abschläge.

Ich fühle mich ausgebrannt und arbeitsunfähig. Was kann ich tun, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen und wie lange dauert das Verfahren?

Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, müssen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und die entsprechenden medizinischen Bescheinigungen, etwa ein Attest Ihres Arztes, einen Krankenhausbericht oder Ähnliches, beifügen. Die Rentenversicherung entscheidet dann, welche weiteren Unterlagen nötig sind. Es ist durchaus möglich, dass Sie einen unabhängigen Gutachter aufsuchen müssen. Bis über die Erwerbsminderungsrente entschieden wird, vergeht wegen der vielen medizinischen Ermittlungen im Schnitt ein halbes Jahr.

Ich bin jetzt 55 Jahre alt und möchte noch einen Riester-Rentenvertrag abschließen. Die Lebensversicherung, mit der ich Kontakt aufgenommen habe, sagt, ich sei zu alt und könne keine Riester-Rente mehr bekommen. Stimmt das?

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die Ihnen verbieten, mit 55 Jahren einen Riester-Rentenvertrag abzuschließen. Es dürften aber andere Riester-Alternativen für Sie günstiger sein. Lebensversicherungen sind Langfristanlagen. Verträge, die nur eine Laufzeit von wenigen Jahren haben, lohnen sich wegen der hohen Kosten kaum. Schließen Sie besser einen Banksparplan ab!

Mein Freund und ich sind 20 Jahre alt und wollen heiraten. Wir haben uns gefragt, ob wir eigentlich später mal eine Witwen- oder Witwerrente bekommen, falls einer von uns stirbt. Wie lange muss man dafür verheiratet sein?

Bevor einer der Partner stirbt, muss man mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein, damit ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente entsteht. Bei einem plötzlichen Unfalltod gilt diese Frist nicht. Der Anspruch beträgt dann 55 Prozent des Rentenanspruchs, den der verstorbene Partner gehabt hätte. Sind keine Kinder vorhanden, gibt es nur 25 Prozent. Eigenes Einkommen des überlebenden Ehepartners wird zu bestimmten Teilen von der Hinterbliebenenrente abgezogen.

Ich bin im nächsten Jahr mit meiner Schule fertig und mache dann Zivildienst. Bin ich in der Zeit eigentlich rentenversichert?

Ja, der Bund zahlt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung. In den alten Ländern erwerben Zivildienstleistende für ihren Dienst einen Rentenanspruch von derzeit 11,50 Euro im Monat.

Ich werde in zwei Jahren 65. Muss ich schon bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, bevor ich in Rente kann?

Nein. Zwar haben sich die Koalitionäre darauf geeinigt, dass die Bundesbürger künftig bis zum 67. Lebensjahr arbeiten sollen. Allerdings soll die Anhebung der Regelaltersrente erst im Jahr 2012 beginnen (Geburtsjahrgang 1947), mit einem Monat und dann jährlich um einen Monat heraufgesetzt werden. Nach 1969 geborene Versicherte könnten dann die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren bekommen. Wer weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen will, müsste Abschläge in Kauf nehmen. Vertrauensschutz sollen nach den Plänen der Bundesregierung nur diejenigen genießen, die 45 Jahre Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung nachweisen können.

Ich habe eine Renteninformation erhalten. Bei Durchsicht des Versicherungsverlaufs habe ich festgestellt, dass einige Zeiten fehlen. Was kann ich tun?

Grundlage jeder Rentenberechnung ist der Versicherungsverlauf. Sofern Zeiten dort nicht aufgeführt sind, sollten Sie eine „Kontenklärung“ beantragen, damit der Versicherungsverlauf vervollständigt werden kann. Formulare finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de. Sie können die Formulare auch über das kostenlose Servicetelefon unter 0800-3331919 anfordern. Beim Ausfüllen der Anträge sind Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Versichertenberater behilflich.

Fragen und Antworten wurden bearbeitet von Heike Jahberg.

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