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Wirtschaft: Nachfragen kann Geld sparen

ZUZAHLUNG Schon seit dem 1. Januar 2004 müssen Patienten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises , mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro zuzahlen – insgesamt aber nie mehr als den Gesamtpreis.

ZUZAHLUNG

Schon seit dem 1. Januar 2004 müssen Patienten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises , mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro zuzahlen – insgesamt aber nie mehr als den Gesamtpreis. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres davon befreit.

NEUREGELUNG

Am 1. Mai 2006 ist das Gesetz für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung in Kraft getreten. Es gibt den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, Generika – das sind Medikamente, bei denen der Patentschutz abgelaufen ist – von der Zuzahlung zu befreien. Voraussetzung ist, dass das vom Arzt verordnete Mittel mindestens 30 Prozent billiger ist als der Festbetrag, das ist der Höchstbetrag, den die Kassen für ein bestimmtes Medikament erstatten. Hersteller wie Hexal, Ratiopharm oder Stada haben auf die Neuregelung bereits reagiert und die Preise für viele Medikamente deutlich abgesenkt. Diese sind seit dem 1. Juli daher zuzahlungsfrei.

HÄRTEFALLREGELUNG

Gesetzlich Versicherte sollen durch die Zuzahlungen nicht finanziell überlastet werden. Sie leisten daher Zuzahlungen nur bis zur einer Belastungsgrenze. Bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei einem Prozent ihres Bruttoeinkommens, bei allen anderen bei zwei Prozent. Tsp

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