zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Nicht Bahn brechend

Am Freitag treten neue Entschädigungsregeln in Kraft. Kritikern reicht das aber nicht

Die Bahn setzt auf das Prinzip Zukunft. „Alles, was bis gestern galt, war schlecht. Aber ab heute haben wir alles im Griff“, beschreibt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) die Kundenphilosophie des Staatsunternehmens. Am Freitag ist wieder so ein Tag, an dem alles gut wird. Denn dann tritt die neue „Kundencharta“ in Kraft, die dem Konzern nach all den Turbulenzen um Fahrpreiserhöhungen und den abgesagten Börsengang endlich gute Nachrichten bescheren soll.

Die Latte liegt hoch: Die Bahn wolle „perfekt regeln, wenn etwas bei den Serviceleistungen nicht perfekt gelaufen ist“, kündigt der für den Personenverkehr zuständige Vorstand Karl-Friedrich Rausch an. Statt der bisherigen Kulanzregelungen bekommen Reisende ab dem 1.Oktober einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung.

Und der sieht so aus: Kommen Sie mit mehr als 60-minütiger Verspätung an ihrem Zielbahnhof an und ist die Bahn Schuld, erhalten Sie eine Entschädigung von 20 Prozent des Fahrpreises, mindestens aber fünf Euro. Maßgeblich ist der Preis, der auf dem Ticket steht. Anders als bisher betrifft die Verspätung die gesamte Reisekette und nicht nur einen einzelnen Zug. Das heißt: Regress gibt es auch dann, wenn man umsteigt und sich die Verspätungen der verschiedenen Züge summieren.

Für den ICE-Sprinter, der zwischen Berlin und Frankfurt am Main verkehrt, gelten strengere Anforderungen. Hier wird der Sprinterzuschlag (1. Klasse: 15 Euro, 2. Klasse: zehn Euro) bereits dann erstattet, wenn der Zug eine halbe Stunde Verspätung hat. Bei Nachtzügen muss man dagegen eine Verspätung von 120 Minuten hinnehmen, ohne die Bahn haftbar machen zu können. Kunden mit Zeitkarten und Inhaber einer Bahncard 100 bekommen eine pauschale Entschädigung.

Reisende müssen sich die Verspätung innerhalb von 48 Stunden bestätigen lassen – entweder vom Zugbegleiter, am Service-Point oder im Reisezentrum. Dann bekommt man eine Gutscheinkarte. Kaufen Sie innerhalb eines Monats eine neue Fahrkarte, reicht es, die Gutscheinkarte und die alte Fahrkarte vorzulegen, damit die Entschädigung beim neuen Ticket verrechnet wird. Andernfalls erhalten Sie einen Gutschein, den Sie innerhalb von 12 Monaten beim Kauf einer Fahrkarte, einer Bahncard oder einer Zeitkarte einlösen müssen.

Hat der Zug Verspätung oder fährt er gar nicht und können Sie Ihre Reise aus diesem Grund nicht bis 24 Uhr fortsetzen, übernimmt die Bahn die Kosten für eine Übernachtung oder ein anderes Verkehrsmittel, etwa ein Taxi. Allerdings darf das höchstens 80 Euro kosten. Bisher galt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts.

Auch bei sonstigen Misslichkeiten verspricht die Bahn Kundenfreundlichkeit. Fällt die Klimaanlage aus oder die Heizung, will die Bahn künftig kalte oder heiße Getränke servieren – kostenlos.

Mit ihrer „Kundencharta“, die auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vorsieht (siehe Artikel unten) , versucht der Verkehrskonzern, um eine gesetzliche Regelung herumzukommen. Ob ihm das gelingt, ist zweifelhaft. Denn die nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn (Grüne) arbeitet unverdrossen an einem Gesetzentwurf, in dem die Fahrgastrechte festgeschrieben werden sollen – trotz der „Kundencharta“ (siehe Interview).

Das hat seinen Grund. Denn Verbraucherschützer und Bahnexperten loben die neue Charta zwar als Schritt in die richtige Richtung, fast alle halten das Paket aber für unzureichend. So erstreckt sich die „Kundencharta“ nur auf den Fernverkehr und spart den Nahverkehr völlig aus, kritisiert der Fahrgastverband „Pro Bahn“. Dort sind die Kunden bislang komplett auf freiwillige Garantien der Anbieter angewiesen (siehe Kasten). Kritik gibt es aber auch an der Entschädigung selbst. Denn bislang können Reisende, die mit dem ICE unterwegs sind, schon dann einen Gutschein von zehn Euro bekommen, wenn sich ihr Zug um eine halbe Stunde verspätet.

Noch kann die Bahn hoffen, dass ab Freitag alles gut wird. Doch: Sehr wahrscheinlich ist das nicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false