zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Nicht über meine Schwelle

Was GEZ-Mitarbeiter dürfen – und was nicht

Sie sind dafür bekannt, mit allen Tricks zu arbeiten. So stellen sich die GEZ-Prüfer gerne vor die Tür und halten erschreckten Bewohnern ein amtlich aussehendes Schreiben der Landesrundfunkanstalt vor die Nase. „Da steht dann drin, dass du verpflichtet bist zu zahlen und deswegen zur Prüfung Zutritt zur Wohnung gewähren sollst“, heißt es in einem der zahlreichen Erfahrungsberichte mit GEZ-Prüfern, die im Internet kursieren. Auch die Drohung mit der Polizei oder der Hinweis auf den Peilwagen, der vor der Tür steht und das unangemeldete Fernsehgerät längst geortet hat, ist bei den Fahndern offenbar sehr beliebt, um sich Zutritt zur Wohnung von potenziellen Schwarzsehern zu verschaffen. Zur Beruhigung: „Die GEZ unterhält keine Peilwagen zur Ermittlung von Schwarzhörern oder -sehern“, sagt eine GEZ-Sprecherin. Der Trick funktioniert trotzdem.

Das Problem der Prüfer ist, dass sie kaum mehr Rechte haben als Zeugen Jehovas oder Staubsaugervertreter. Niemand, der nicht will, muss sie in die Wohnung lassen. Das gilt übrigens genauso für Campingwagen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, von dem es nur ganz wenige Ausnahmen gibt. Artikel 13 Grundgesetz verbietet GEZ-Mitarbeitern, auch nur einen Fuß in die Wohnung des potenziellen Gebührenprellers zu schieben. „Tut er das trotzdem, kann er sich seinerseits wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen“, sagt Rechtsanwältin Annett Ramminger von der Berliner Kanzlei Jansen & Ramminger.

Ausnahmen gibt es nur, wenn der GEZ-Prüfer einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegt. Das geht aber nur dann, wenn eine Straftat vorliegt oder zumindest der Verdacht darauf besteht. „Die Nutzung eines nicht angemeldeten Fernsehers gehört nicht dazu“, stellt Ramminger klar. Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit wie zu schnelles Autofahren.

Und was, wenn der Gebührenfahnder doch in die Wohnung kommt? „Natürlich ist von Artikel 13 auch das Recht umfasst, jemanden wieder aus der Wohnung zu werfen, wenn man ihn zunächst reingelassen hatte, weil man überrumpelt wurde“, sagt die Anwältin. Auch wenn der Fahnder den Fernseher von der Tür aus zwar nicht sieht, aber im Hintergrund die Erkennungsmelodie der Quizshow „Wer wird Millionär“ hört, ist noch nicht alles verloren. „Der Klang allein reicht nicht aus“, sagt Ramminger. Es könnte ja auch ein Mitschnitt vom Band sein. Die Sender können zwar gerichtlich eine Auskunft erzwingen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass jemand unangemeldete Geräte besitzt. Aber davon machen sie de facto keinen Gebrauch. Der Aufwand wäre einfach zu hoch.pet

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false