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Wirtschaft: Online kaufen, mobil genießen Das Angebot von Musik aus dem Internet wächst. Auch die Qualität der MP3-Player wird besser

Im Dezember hat Musicload einen großen Schritt getan: Zum ersten Mal wurden bei dem Musikportal von T-Online mehr als eine Million Titel heruntergeladen. AOL Deutschland, Sieger im jüngsten Test der Stiftung Warentest, verkaufte im vergangenen Monat weit über 300000 Songs.

Im Dezember hat Musicload einen großen Schritt getan: Zum ersten Mal wurden bei dem Musikportal von T-Online mehr als eine Million Titel heruntergeladen. AOL Deutschland, Sieger im jüngsten Test der Stiftung Warentest, verkaufte im vergangenen Monat weit über 300000 Songs. Die Portale, bei denen man sich ganz legal mit Musik aus dem Internet versorgen kann, erreichen immer neue Zielgruppen. „Im Schnitt sind unsere Kunden Anfang, Mitte 30“, sagt Boris Rogosch, Director Entertainment bei AOL Deutschland. „Da die technischen Hürden immer geringer werden, ist der legale Download auf dem Weg zum Massenprodukt.“ Die Bereitschaft, für Musik aus dem Netz zu bezahlen, steigt. Die Preise – ohne Sonderangebote – reichen von 0,79 bis 1,89 Euro pro Song.

Die Anbieter denken längst über neue Preismodelle nach: Statt à la carte sollen Kunden Musik im Abo bestellen können. „Die Bezahlung per Download wird nicht die einzige Variante bleiben. Wir denken intensiv über Abo- oder zeitlich begrenzte Nutzung nach und führen Gespräche mit der Musikindustrie“, sagt Rogosch.

Zwar ist das Titelangebot noch lange nicht so umfassend wie im CD-Laden, doch das Angebot wächst. So haben zum Beispiel Musicload oder AOL jeweils rund 450000 Titel zur Auswahl. „Manche Musikportale laden zum Stöbern ein. Bei iTunes kann man sich treiben und verführen lassen“, sagt Sven Hansen von der Fachzeitschrift c’t. „Andere Portale dagegen sind wie ein Geschäft, bei dem man am Tresen steht und wissen muss, was man will.“ Die Qualität der digitalen Ware sei hingegen inzwischen gut. Vorsicht sei nur bei Portalen geboten, deren Bestände älter als zwei Jahre sind.

Am Ende kommt bei jedem Shop die Kasse: Auch wenn immer mehr Verbraucher bereit sind, für Musik aus dem Netz zu bezahlen, der Bezahlvorgang selbst – und seine Sicherheit – ist für viele Nutzer noch ein Problem. „Im Vorteil sind da die Anbieter, die einen Vertrag mit dem Kunden haben“, sagt Hansen von der c’t. Hier können Kunden die Musikstücke gemeinsam mit der Online-Rechnung bezahlen. Bei anderen Shops zahlt man per Kreditkarte oder Mikropayment.

Dann geht es ans Hören: Die Stiftung Warentest hat im aktuellen Heft MP3- Player getestet. Testsieger bei den Abspielgeräten mit eingebauter Festplatte wurde der „iRiver H320“. Fazit der Tester: Flink und gut bedienbar. Zudem punktete das Gerät mit Fotodisplay, Radio und Fernbedienung. Nicht ganz so vielseitig, dafür aber billiger, ist Apples iPod.

Wer Musik online einkaufen und sie auf einem tragbaren Audio-Player abspielen will, muss vorher klären, ob Gerät und Musikportal die gleiche Sprache sprechen. Viele einfache Spieler können nur MP3-Dateien lesen. MP3 ist ein gängiges Format zum Komprimieren von Audiodaten. Die Dateien können jedoch nicht gegen illegales Kopieren geschützt werden, weswegen kostenpflichtige Musikportale wie Musicload, AOL und andere das Windows-Media-Audio-Format (WMA) von Microsoft benutzen, um die Audiodaten zu komprimieren.

Mit einer Datei im WMA- Format lädt sich der Nutzer zugleich eine Lizenz mit herunter. Per digitalem Rechtemanagement (DRM) bestimmen die Anbieter auf diese Weise, was der Käufer mit den Musikstücken anschließend machen darf. Die Anbieter können zum Beispiel beschränken, wie oft ein Stück auf CD gebrannt oder auf ein tragbares Abspielgerät übertragen werden kann. Doch Vorsicht: „Nicht alle Player, die das WMA- Format abspielen, können auch mit der Rechteverwaltung umgehen“, warnt Hansen von der c’t.

Wer sich für ein Abspielgerät von Apple oder Sony entscheidet, unterliegt noch weiteren Beschränkungen. Auf ihren Musikportalen iTunes beziehungsweise Connect verwenden beide Unternehmen eigene Formate. Das heißt: Wer bei iTunes oder Connect einen Song herunterladen will, braucht einen iPod beziehungsweise ein Abspielgerät von Sony.

Noch eines sollte der Kunde beachten: die Musikstücke, die er kauft, zu sichern. „Früher oder später verliert man eine Datei, zum Beispiel, wenn man einen neuen Computer kauft. Die Lizenz ist aber an das Gerät gebunden“, sagt Hansen von der c’t. Entweder müsse der Kunde die Lizenzen sorgfältig verwalten, um sie gegebenenfalls auffrischen zu können. Doch das sei oft kompliziert. „Besser ist es, die Titel gleich nach dem Kauf auf eine Audio-CD zu brennen.“ Davon kann wiederum eine MP3-Kopie erstellt werden.

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