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Pflegereform: Pflegliche Behandlung

Noch zwei Wochen, dann tritt die Pflegereform in Kraft. Zunächst einmal werden das die Versicherten bemerken - auf ihrem Lohnzettel. Ab Juli erhöhen sich ihre Beiträge um 0,25 Prozentpunkte, also auf insgesamt 1,95 Prozent beziehungsweise 2,2 Prozent für Kinderlose.

Am 1. Juli tritt die Pflegereform in Kraft. Betroffene erhalten mehr Geld. Dafür werden Heime stärker kontrolliert.

MEHR GELD

In der ambulanten Pflege etwa gibt es ab dem 1. Juli in Pflegestufe 1 künftig 36 Euro mehr – statt 384 sind es dann 420 Euro. In Stufe 2 steigt die Leistung von 921 auf 980 Euro und in Stufe 3 von 1432 auf 1470 Euro.

Das sogenannte Pflegegeld für selbst erbrachte Pflege erhöht sich zum Juli nur geringfügig. Es steigt in Stufe 1 von 205 auf 215 Euro, in Stufe 2 von 410 auf 420 Euro und in Stufe 3 von 665 auf 675 Euro. Bei der Kombination von Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit ambulanten Sachleistungen und Pflegegeld steigt der höchstmögliche Gesamtanspruch auf das 1,5-Fache des bisherigen Betrages. Und bei der sogenannten Verhinderungspflege werden die Sätze ebenfalls erhöht. Es handelt sich dabei um die Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu vier Wochen, wenn die zuständige Pflegeperson erkrankt ist oder Urlaub macht. Bisher lag die Grenze bei 1432 Euro pro Jahr, ab Juli sind es 1470 Euro. Dieselben Sätze gelten für die Kurzzeitpflege.

Im stationären Bereich erhöhen sich nur die Sätze der dritten Pflegestufe. Sie steigen von 1432 auf 1470 Euro und bei „Härtefällen“ von 1688 auf 1750 Euro. Die anderen Sätze bleiben gleich, denn das erklärte Ziel der Politik ist es ja, die ambulante Pflege zu stärken – erstens, weil sie kostengünstiger ist, und zweitens, weil fast alle Pflegebedürftigen erklärtermaßen so lange wie nur irgend möglich zu Hause versorgt werden wollen.

URLAUB VON DER PFLEGE

Die Wartezeit für die Verhinderungspflege sinkt von einem Jahr auf sechs Monate. Außerdem werden während eines bis zu vierwöchigen Urlaubs des privat Pflegenden dessen Rentenversicherungsbeiträge weitergezahlt.

BEHINDERTE KINDER

Neu ist auch der Anspruch auf Kurzzeitpflege für behinderte Kinder in Behinderteneinrichtungen. Bislang mussten sie in solchen Fällen meist in Altenheime ausweichen.

DEMENZKRANKE

Für Demenzkranke gab es bisher schon die Möglichkeit eines gesonderten Pflegezuschusses. Er betrug bis zu 460 Euro im Jahr. Bedingung dafür war allerdings die Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen, das heißt der Pflegebedürftige musste auch körperlich hinfällig sein. Nun gibt es einen deutlich höheren Zuschuss – und zwar auch für Demenzkranke der sogenannten „Pflegestufe 0“. Außerdem wird er nicht mehr pauschal gewährt, sondern ist aufgeteilt in einen Grundbetrag von 100 Euro monatlich oder einen erhöhten Betrag von 200 Euro im Monat für schwerere Fälle. In den Heimen soll es zudem für jeweils 25 Demenzkranke eine zusätzliche Betreuungskraft geben.

SCHNELLE ANTWORT

Wer Leistungen beantragt, kann mit schnellerer Bearbeitung rechnen. Künftig muss in fünf Wochen darüber entschieden sein. Und bei Klinikaufenthalten und in anderen Notfällen hat der Medizinische Dienst zur Begutachtung von Pflegebedürftigen sogar nur noch eine Woche Zeit.

ANSPRÜCHE BÜNDELN

Leistungen können künftig „gepoolt“ werden. Das betrifft Pflegebedürftige, die in Wohn- oder Hausgemeinschaften leben. Sie können nun ihre Ansprüche mit anderen Bewohnern bündeln und gemeinsam in Anspruch nehmen.

PFLEGESTÜTZPUNKTE

Die umstrittenen Pflegestützpunkte kommen erst in einem halben Jahr. Bis Januar 2009 sollen sie aufgebaut sein – „ortsnah und gut erreichbar im Wohnquartier“, wie es im Gesetz heißt. Allerdings bleibt der Aufbau der Stützpunkte den Bundesländern überlassen. Entscheidet sich ein Land dagegen, ändert das aber nichts am gesetzlichen Anspruch auf Hilfe durch einen Pflegeberater, den jeder Bürger ab 2009 erhält. Es bedeutet nur, dass die jeweilige Pflegekasse dann die Beratung anderweitig gewährleisten muss. Und Betroffene haben die Wahl: Wer mit seinem Berater nicht klarkommt, darf sich auch an einen anderen Stützpunkt wenden.

QUALITÄTSPRÜFUNG

Auch die bessere Information von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen über die jeweilige Qualität der Heime lässt noch ein wenig auf sich warten. Zwar muss künftig in jedem Pflegeheim das Datum der letzten Qualitätsprüfung samt Zusammenfassung und Einordnung des Prüfergebnisses an „gut sichtbarer Stelle“ ausgehängt werden. Allerdings muss dafür noch ein allgemeinverständliches Bewertungssystem – etwa als Ampel- oder Sterneschema wie bei Hotels – entwickelt werden. Das soll bis Ende des Jahres geschehen, das neue System kommt also erst 2009 zum Einsatz. Bis zum 30. September soll es für die Veröffentlichung auch einen Kriterienkatalog geben. Die ausführlichen Qualitätsberichte sollen ab 2009 auch im Internet und bei den Pflegeberatern nachzulesen sein.

Im Vordergrund der Kontrollen soll dann die Ergebnisqualität stehen. Das bedeutet: Den Prüfern geht es stärker als bisher um den tatsächlichen Pflegezustand der Bewohner. Sie beurteilen deren Zufriedenheit und suchen gezielt nach Defiziten wie Druckgeschwüren oder Mangelernährung. Bis Ende 2010 muss jedes Heim mindestens einmal überprüft sein. Ab 2011 gibt es dann jährliche Kontrollen, die im Regelfall – auch das ist neu – unangemeldet sein sollen.

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