zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Bernd Ruschinzik Verbraucherzentrale Berlin

Warten auf den DSL-Anschluss?

Vor mehr als zwei Monaten habe ich einen DSL-Anschluss bestellt. Das Unternehmen hat mir die Lieferung innerhalb von vier bis fünf Wochen telefonisch zugesagt, daraufhin habe ich meinem alten Internetprovider gekündigt. Das Unternehmen hat aber bislang weder geliefert, noch gibt es Auskunft darüber, bis wann diese Lieferung erfolgt. Da ich den Internetanschluss auch beruflich brauche, habe ich inzwischen eine Frist zur Lieferung gesetzt, der das Unternehmen aber widersprochen hat. Muss ich das akzeptieren? Und welche Möglichkeit habe ich, um aus dem Vertrag herauszukommen?

Bei dieser Sachlage stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein Vertrag beweisbar zustande gekommen ist. Verträge kommen immer durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich durch Angebot und Annahme.

Durch die Bestellung des DSL-Abschlusses hat die Kundin dem Telekommunikationsunternehmen gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages abgegeben. Eine verbindliche Annahmeerklärung kann in der telefonischen Zusage, die Lieferung werde in vier bis fünf Wochen erfolgen, gesehen werden.

Allerdings wird die Kundin diese Zusage kaum beweisen können. Eine schriftliche Annahmeerklärung scheint jedenfalls nicht vorzuliegen. Somit liegt ein beweisbarer Vertragsschluss aus der Sicht der Kundin nicht vor. Darüber hinaus hat das Telekommunikationsunternehmen sogar einer Fristsetzung durch die Kundin widersprochen. Dies kann als Ablehnung der Bestellung gewertet werden.

Genau genommen liegt daher noch kein Vertrag vor, der gekündigt oder dem widersprochen werden kann. Selbst wenn das Telekommunikationsunternehmen über seinen Angestellten, der die telefonische Zusage abgab, eine Annahmeerklärung beweisen könnte, wäre die Kundin wegen der Weigerung, eine Lieferfrist einzuhalten, zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.

Wenn die Bestellung aus der Ferne erfolgte, beispielsweise über das Internet, kann einem solchen Vertrag ohnehin innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden. Foto: Thilo Rückeis

an Bernd Ruschinzik

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false