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RECHTS Frage: an Gabriele Volmary Fachanwältin für Familienrecht

Rentenkürzung für ewig?

Mein Mann und ich haben nach der Scheidung den Versorgungsausgleich durchgeführt. Ich musste ihm etwas von meinen Rentenansprüchen abgeben. Das finde ich auch in Ordnung. Nun ist mein Ex aber gestorben, und ich bekomme trotzdem auch weiterhin nur eine gekürzte Rente. Den Rest erhält die Rentenversicherung. Kann ich dagegen etwas unternehmen? Und wird sich das unter dem geplanten neuen Recht ändern?

Ob Sie erfolgreich etwas unternehmen können, hängt davon ab, ob und wenn ja, in welcher Höhe Ihr geschiedener Mann beziehungsweise seine Hinterbliebenen bereits Rente aus dem Versorgungsausgleich bezogen haben. War das nicht der Fall, so entfällt die Kürzung Ihrer Rente, und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt, in dem gekürzt wurde. Sie bekommen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung profitiert nicht.

Bezogen er oder seine Hinterbliebenen jedoch bereits Leistungen aufgrund des Versorgungsausgleichs, kommt es auf die Höhe der Leistung an. Diese darf zwei Jahresbeträge einer Regelaltersrente nicht überschritten haben. Nur wenn die Auszahlungen darunter liegen, entfällt die Kürzung Ihrer Rente ab dem Tod Ihres geschiedenen Ehemannes. Die Rentenversicherung will jedoch keine Verluste machen. Deshalb behält sie von dem Kürzungsbetrag die von ihr an Ihren geschiedenen Ehemann aufgrund des Versorgungsausgleichs vorgenommenen Leistungen ein, bis diese gänzlich getilgt sind. Wurden mehr als zwei Jahresbeträge ausgezahlt, profitiert die Rentenversicherung, und für Sie bleibt es bei der bisherigen Rentenhöhe.

Liegen die Voraussetzungen für den Wegfall der Kürzung vor, müssen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Zahlung der ungekürzten Rente stellen. Durch die Reform des Versorgungsausgleichs ändert sich an dieser Regelung nach derzeitigem Stand nichts. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Volmary

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