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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Muss ich vorzeitig in Rente gehen?

Ich bin Jahrgang 1948, seit Juni vergangenen Jahres arbeitslos und hatte mich für die sogenannte 58er-Regelung entschieden. Wird auch für mich das Arbeitslosengeld auf 24 Monate erhöht? Was geschieht nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld II, oder muss ich mit Abzügen vorzeitig in Rente?

Grundsätzlich wird Arbeitslosengeld für zwölf Monate gezahlt. Für über 50-Jährige wurde die Bezugsdauer mit Wirkung vom 1. Januar 2008 an jedoch in drei Stufen verlängert. Arbeitslose über 50 Jahre erhalten demnach das Arbeitslosengeld bis zu 15 Monate. Über 55-Jährige können bis zu 18 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Und über 58-jährige Arbeitslose können diese Leistung bis zu 24 Monate lang beziehen. Anspruch auf die nunmehr verlängerte Zahlung hat, wer Versicherungszeiten zwischen 30 und 48 Monaten vorweisen kann und am 1. Januar 2008 noch einen bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.

Ist dieser Anspruch erschöpft, besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Hierzu prüft der Leistungsträger, also das Jobcenter oder die Arbeitsgemeinschaft, ob Bedürftigkeit vorliegt. Denn das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist – wie die Sozialhilfe – eine bedarfsorientierte Leistung. Konkret wird ermittelt, welche Einkünfte und Vermögenswerte für den Lebensunterhalt vorrangig einzusetzen sind. Dabei werden auch vorhandene Einkünfte des Partners berücksichtigt. Ist Bedürftigkeit gegeben, würde das Arbeitslosengeld II gezahlt. Ein angespartes Riester-Vermögen muss übrigens nicht aufgelöst werden – angerechnet werden dürfen nur Einzahlungen, die über den jährlichen Höchstbetrag von 2100 Euro hinausgehen.

Hinsichtlich einer anstehenden Verrentung ist festzustellen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente geschickt werden können. Vor diesem Zeitpunkt kann die Zahlstelle nicht verlangen, dass ein ALG-II-Empfänger seine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Obwohl bei fast allen Renten vor dem 65. Lebensjahr Rentenabschläge fällig werden, kann es für ALG-II-Empfänger vorteilhaft sein, frühestmöglich in Rente zu gehen.

Zum einen werden beim Bezug von Arbeitslosengeld II für diese Zeit nur sehr geringe zusätzliche Rentenanwartschaften erworben. Diese liegen für ein Jahr Leistungsbezug bei etwas mehr als zwei Euro im Monat. Zum anderen ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung trotz Abschlägen in der Regel deutlich höher als das Arbeitslosengeld II. Daher könnte es naheliegen, frühestmöglich selbst eine verminderte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Um richtig disponieren zu können, sollten Sie sich daher in jedem Fall vor der Entscheidung bei der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen.Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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