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RECHTS Frage: an Susanne Meunier Finanztest (Stiftung Warentest)

Weniger Geld in der Insolvenz?

Ich mache Altersteilzeit und bin nun in der Freistellungsphase. Jetzt ist mein Unternehmen in die Insolvenz gegangen. Der Insolvenzverwalter hat mir mitgeteilt, dass ich ab sofort nur noch 50 Prozent Gehaltsanteil bekomme, nicht mehr den Aufstockungsbeitrag von 32 Prozent. Ist das in Ordnung?

Ihr Arbeitgeber hat Ihr Guthaben offenbar für den Insolvenzfall abgesichert, ist dabei aber nur seiner gesetzlichen Mindestpflicht in Höhe des tatsächlich erarbeiteten Guthabens nachgekommen. Er war nicht verpflichtet, den vereinbarten Aufstockungsbetrag abzusichern. Nur in Ausnahmefällen sichern Arbeitgeber auch Aufstockungsbeträge ab. Sie sollten Ihre zusätzlichen Ansprüche aber beim Insolvenzverwalter anmelden. Vielleicht bekommen Sie zumindest noch einen Teil des Zusatzbetrages.

Oft sind Guthaben von Altersteilzeitlern überhaupt nicht geschützt. Arbeitgeber sind zwar bei seit dem 1. Juli 2004 begonnenen Altersteilzeitphasen verpflichtet, zumindest die erarbeitete Leistung abzusichern, viele tun das aber nicht. Wer in Altersteilzeit geht, sollte sich die Sicherungsvereinbarung zeigen lassen und regelmäßig nachfragen, ob sie so noch gilt. Gewerkschaftsmitglieder können sich bei der Gewerkschaft fachlichen Rat holen, wie sie sichergehen können, nach einer Insolvenz nicht umsonst vorgearbeitet zu haben. Auch der Betriebsrat ist für solche Fragen eine Anlaufstelle.

War ein Guthaben nicht gesichert, geht ein Altersteilzeitler in der Freistellungsphase nach der Insolvenz leer aus. Er kann dann nur noch hoffen, Geld aus der Insolvenzmasse zu bekommen, sofern noch etwas da ist. Foto: promo

an Susanne Meunier

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