zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Klagen gegen die Grundsteuer?

Ist die Grundsteuer in der derzeitig geltenden Fassung verfassungsgemäß? Kann ich mich als Hausbesitzer dagegen wehren?

Die Grundsteuer selbst zählt zu den wichtigsten und vor allem krisensichersten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Sie ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Allerdings gibt es viele, die an der Rechtmäßigkeit der Steuer zweifeln. Aufgrund ihrer systematischen Vergleichbarkeit mit der Vermögensteuer halten manche Experten die Grundsteuer für verfassungswidrig.

Mit Beschluss vom 3. März 2006 wurde jedoch die gegen das gesamte Verfahren der Grundsteuer gerichtete Verfassungsbeschwerde (1 BvR 311/06) vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrags sind per Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. März 2007 abschlägig beschieden worden. Die Länder haben die Zurückweisung damit begründet, dass das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes bestätigt habe.

Weiter wurde auch mit Beschluss vom 21. Juni 2006 die an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bundesfinanzhof entschied in einem vergleichbaren Fall, dass das selbstgenutzte Einfamilienhaus nicht von Verfassungs wegen grundsteuerbefreit sein müsste.

Aus den genannten Beschlüssen kann geschlossen werden, dass die Richter die Grundsteuer generell für rechtmäßig halten. Derzeit ist zwar noch ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 14 A 661/06 anhängig, allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass auch dieses Gericht – in Anbetracht der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und der Entscheidung des Bundesfinanzhofes – die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer bejahen wird. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false