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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Mehr Steuern auf die Betriebsrente?

Ich bekomme eine Betriebsrente von VW. Seit Januar muss ich plötzlich höhere Steuern zahlen. Das Finanzamt hat gesagt, das liege am Bürgerentlastungsgesetz. Durch das Gesetz seien die Vorsorgepauschalen verringert worden. Stimmt das?

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab dem 1. Januar dieses Jahres in wesentlichen Bereichen geändert.

Vorteilhaft regelt das Gesetz, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 steuerlich besser abziehbar sind als bisher. Das heißt, das Finanzamt berücksichtigt die Kosten einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder einer vergleichbaren privaten Versicherung ohne Begrenzung durch einen Höchstbetrag. Führen die Krankenversicherungsbeiträge zu einem Anspruch auf Krankengeld, ist der steuerliche Abzug des Beitrags aber um vier Prozent zu vermindern. Nach dem bis Ende 2009 geltenden Recht waren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit Beiträgen zur Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall und Haftpflichtversicherung bis zur Höhe von 1500 Euro (Arbeitnehmer) beziehungsweise 2400 Euro (Selbstständige) abzugsfähig.

Nicht immer von Vorteil ist dagegen die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren, weil die bis 2009 geltende Vorsorgepauschale nicht mehr in dieser Form existent ist. Diese ist ab 2010 ersetzt durch eine Mindestvorsorgepauschale von 12 Prozent des Arbeitslohnes, maximal 3000 Euro bei Anwendung der Steuerklasse III beziehungsweise 1900 Euro bei allen anderen Steuerklassen. Die tatsächlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden aber auch berücksichtigt, wenn sie höher liegen. Das führt bei weniger hohen Beitragsabzügen wegen der geringeren Bruttobezüge zu kleinen Mehrbelastungen beim Lohnsteuerabzug. Diese unangenehme Wirkung reguliert sich aber bei Abgabe der Steuererklärung mit der Jahresveranlagung, wenn noch weitere Versicherungsaufwendungen (etwa Haftpflicht- oder Unfallversicherung) nachgewiesen werden können.Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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