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Rechtsfrage an Reinhard Jäger, Rechtsanwalt:: Muss ich in den Basistarif?

Ich bekomme Arbeitslosengeld II, bin aber privat versichert. Jetzt soll ich aus meiner Vollversicherung in den Basistarif wechseln, weil das Amt dann weniger zahlen muss. Das sagt zumindest meine Sachbearbeiterin. Muss ich mich darauf einlassen?

Die Bezieher von ALG II sind die Zugpferde der Gesundheitsreform. Ein Element dieser Reform ist der bundesweite Basistarif (früher Standardtarif), an dem sich die Höhe des Zuschusses der Bundesagentur für Arbeit zur privaten Krankenversicherung (PKV) und Pflegeversicherung orientiert.

Bislang bestand nach Paragraf 26 Absatz 2 SGB II der Anspruch des privat oder freiwillig Versicherten, mindestens einen Zuschuss in Höhe der Pflichtbeiträge des gesetzlich versicherten ALG- II-Empfängers zu erhalten. Die Differenz zwischen den derzeit rund 130 Euro und dem vereinbarten Beitrag in der PKV war „privat“ zu tragen. Da konnte schnell eine Lücke in Höhe von 250 Euro entstehen. Nur durch zusätzliches Einkommen war dies finanzierbar, viele wechselten in die gesetzliche Krankenkasse. Auch wenn der privat Versicherte gerade wegen der Höhe des KV-Beitrages bedürftig wurde, wurde mit Hilfe verschiedener rechtlicher Lösungswege ein Zuschuss gezahlt.

Seit dem 1. Januar 2009 orientiert sich das Jobcenter am Basistarif, der von den privaten Krankenversicherern im freien Wettbewerb angeboten werden kann. Wird der Versicherte arbeitslos, greift das Versicherungsaufsichtsgesetz ein, und der Beitrag kostet nur noch die Hälfte. Liegt der Beitrag dann unter derzeit 130 Euro, kann das Jobcenter sparen, sonst bleibt alles beim alten. Nur dann können Sie veranlasst werden, auf den Basistarif umzusteigen. Sie können aber nicht gezwungen werden, zu einer günstigeren privaten oder zu einer gesetzlich gebundenen Krankenkasse zu wechseln. Ungeklärt sind auch noch die Fälle, in denen aufgrund von Vorerkrankungen weder ein Wechsel in den Basistarif noch in die gesetzliche Kasse möglich ist. In einem solchen Fall müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse reden. Wer nach dem 1. Januar 2009 als privat Versicherter ALG II beantragen muss, hat es noch schwerer – ein Wechsel aus Ersparnisgründen in die gesetzliche Kasse ist nicht mehr möglich. Wachsende Beitragsschulden und Rechtsstreite sind damit absehbar.

Reinhard Jäger

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