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Rechtsfrage an: Ulrich Theil, Deutsche Rentenversicherung Bind

Meine Firma macht Kurzarbeit. Bisher habe ich 4800 Euro im Monat verdient. Jetzt bekomme ich 2000 Euro. Zusätzlich erhalte ich 1400 Euro Kurzarbeitergeld. Wie wirkt sich das auf meine Rente aus?

Wenn Sie aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage in Ihrem Betrieb Kurzarbeit leisten müssen und Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie trotzdem umfassend durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Sie können zum Beispiel Rehabilitationsleistungen erhalten, Ihren Schutz bei Erwerbsminderung aufrechterhalten und werden kaum Einbußen bei Ihrer späteren Rente haben. Nach einer Neuregelung kann Kurzarbeitergeld bis zu 18 Monate gezahlt werden.

Während Ihres Bezuges von Kurzarbeitergeld sind Sie weiterhin rentenversichert. Wegen des verringerten Gehaltes werden allerdings auch nur reduzierte Rentenbeiträge gezahlt. Anstelle der bisherigen 4800 Euro „Vollverdienst“ werden aus den jetzigen 2000 Euro tatsächlichem „Kurzgehalt“ Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Die Rentenbeiträge für diesen Verdienst leisten Sie und Ihr Arbeitgeber wie üblich gemeinsam. Damit Ihnen wegen des geringeren Lohnes während der Kurzarbeit keine großen Nachteile bei der späteren Rentenhöhe entstehen, werden für Sie zusätzliche Rentenbeiträge eingezahlt. Hierfür wird ein zusätzliches „fiktives Gehalt“ ermittelt, welches sich aus 80 Prozent des ausgefallenen Verdienstes errechnet. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass von 80 Prozent der ausgefallenen 2800 Euro (4800 Euro „Volllohn“ ohne Kurzarbeit abzüglich 2000 Euro „Kurzlohn“ bei Kurzarbeit), also von 2240 Euro, zusätzliche Rentenbeiträge eingezahlt werden. Diese Beiträge leistet Ihr Arbeitgeber allein, Sie müssen sich hieran nicht beteiligen. Im Ergebnis werden für Sie somit anstatt von 4800 Euro „Vollverdienst“ von 4240 Euro Rentenbeiträge gezahlt. Damit kommen Sie für die spätere Rentenberechnung auf ungefähr 90 Prozent Ihres bisherigen Verdienstes, so dass die Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch nur geringfügig sind.

Am besten verdeutlichen lassen sich diese Auswirkungen an einem Zahlenbeispiel: Ohne Kurzarbeit ist Ihr Verdienst monatlich 4800 Euro. Bei einem Jahr dieses Einkommens resultiert hieraus ein Rentenanspruch von rund 49,50 Euro im Monat. Bei einer Beitragsleistung aus 2000 Euro tatsächlichem Verdienst während der Kurzarbeit zuzüglich 2240 Euro „Fiktivlohn“ ergibt sich ein Rentenanspruch von monatlich rund 43,80 Euro. Mithin bedeutet ein Jahr Kurzarbeit im Ergebnis eine um rund sechs Euro geringere Rente als ohne Kurzarbeit.

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Ulrich Theil

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