zum Hauptinhalt

Restaurants: Genuss ohne Verdruss

In Berlin-Pankow und Dänemark werden Schmuddellokale geoutet. Das könnte Schule machen. Jetzt wird darüber diskutiert, ob das Gesetz geändert werden muss. Die Wirtschaft hält die bestehenden Regelungen für ausreichend, Verbraucherverbände fordern Nachbesserungen.

Für Verbraucherschützer war es wie ein Frühlingslüftchen. Nach den Skandalen um Gammelfleisch, verdreckte Küchen, gepanschten Wein und falsch ausgezeichnete Lebensmittel hatte eine Kontrollbehörde erstmals die neue Möglichkeit genutzt, Bürger über schwarze Schafe zu informieren. Im Berliner Bezirk Pankow fanden sich beanstandete Restaurants plötzlich auf einer „Negativliste“ im Internet wieder. Und wer positiv abgeschnitten hatte, durfte mit dem Kontrollergebnis werben – in Form eines Smileys in seinen Geschäftsräumen.

Allerdings macht ein Frühlingslüftchen noch keinen Sommer. Erstens gab es Ärger mit den Restaurantbetreibern. Und zweitens weiß auch in Pankow nach wie vor keiner, ob er gerade in einem Schmuddellokal sitzt, wenn er sich nicht vorher via Internet informiert hat. Selbst die verbraucherfreundlichste Kommune kann in deutschen Landen keine Kneipe oder Bäckerei dazu verpflichten, negative Kontrollergebnisse auszuhängen. Daran hat auch das vor einem Jahr erlassene Verbraucherinformationsgesetz nichts geändert. Jetzt wird darüber diskutiert, ob das Gesetz geändert werden muss. Die Wirtschaft hält die bestehenden Regelungen für ausreichend, Verbraucherverbände fordern Nachbesserungen – das hat ein Symposium des Bundesverbraucherschutzministeriums in der vergangenen Woche ergeben.

WARUM KOMMEN VERBRAUCHER SO SCHWER AN INFORMATIONEN?

Wer wissen will, ob, wann und wie sein Lieblingsrestaurant kontrolliert wurde, wird meist Schiffbruch erleiden. Oft erhält der Fragesteller aus rechtlichen Gründen erst einmal gar keine Antwort. Kommt sie dann doch, ist sie hoffnungslos veraltet – denn jeder Amtsleiter muss vorher prüfen, ob er nicht etwa Betriebsgeheimnisse offenbart. Außerdem muss er abwarten, ob gegen die Kontrollergebnisse oder das Auskunftsersuchen Widerspruch eingelegt wird. „Das alles dauert Monate und bei einer Klage sogar Jahre“, sagt Roland Stuhr, Referent für Wirtschaftsrecht beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).

Und es kann teuer werden. Zwar steht im Gesetz, dass zumindest die Frage nach Verstößen gegen geltendes Recht kostenfrei beantwortet werden muss. Doch nach der Erfahrung der Verbraucherschützer ist dies reine Theorie. Um nicht zur Kasse gebeten zu werden, müsse man auf Anhieb exakt denjenigen finden, der den Verstoß festgestellt hat – was in der Praxis nicht so einfach sei. Zudem sei zum Zeitpunkt der Anfrage das Verfahren oft noch gar nicht abgeschlossen. „Jede vierte Anfrage wird mit Kosten belegt“, weiß Stuhr. Deren Höhe hängt von der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Bei Anfragen der Verbraucherzentralen lag die Obergrenze bei 600 Euro, andere Organisationen berichteten gar von mehr als 1000. Vermeiden lassen sich solche Überraschungen nur, wenn man darum bittet, über die Kosten vorab informiert zu werden – und dann notfalls zurückzieht.

WAS HALTEN DIE VERBRAUCHER VON DER ZURÜCKHALTUNG DER BEHÖRDEN?

In einer aktuellen Emnid-Umfrage verlangen 85 Prozent der Bürger die Bekanntgabe von Kontrollergebnissen. Sie haben Grund dazu. Im Jahr 2007 wurde etwa die Hälfte der 1,2 Millionen Lebensmittelbetriebe in Deutschland kontrolliert. Beanstandet wurden knapp 129 000, das sind stolze 22,9 Prozent. Doch aufgrund der Behördenvorschriften weiß kein Verbraucher von den teils verheerenden Ergebnissen. „Es muss endlich Schluss sein mit der Geheimniskrämerei bei Lebensmittelkontrollen“, fordert Foodwatch-Vize Matthias Wolfschmidt. Die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse unter Nennung der Betriebe müsse „zur Regel werden“, drängt auch VZBV-Vorstand Gerd Billen. Und die Transparenz müsse für „alle Betriebe des Lebensmittelsektors“ gelten. Wie in Dänemark, wo die Behörden nicht nur über Restaurants und Imbissbuden, sondern auch über Schlachthöfe, Molkereien und Lebensmitteldiscounter wie Aldi oder Lidl informieren.

WIE SIND DIE ERFAHRUNGEN IN DÄNEMARK?

In Dänemark werden seit acht Jahren alle Kontrollergebnisse veröffentlicht. Für deutsche Verbraucherschützer ist das dänische Bewertungssystem vorbildlich. Es besteht aus vier Smiley-Gesichtern, die im Internet veröffentlicht und in den Betrieben ausgehängt werden müssen. Das fröhlichste bedeutet, dass es keine Beanstandung gab, das traurigste verweist auf eine Strafverfügung. Zudem erfahren die Kunden, was mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Anfangs hätten die dänischen Betriebe „Riesen-Widerstand“ geleistet, berichtet der für Ernährung zuständige dänische Botschaftsrat in Berlin, Poul Ottosen. Inzwischen hielten 88 Prozent das Smiley- System für eine „gute oder sehr gute Idee“. Und es wirkt. Acht von zehn Betreibern geben an, mit ihrem Personal Gespräche geführt zu haben, um eine bessere Bewertung zu erreichen. Der Bekanntheitsgrad der Smileys liegt bei 100 Prozent. Und 59 Prozent der Verbraucher sagen, dass sie wegen eines schlechten Smileys schon vom Besuch eines Lokals abgesehen haben. Der Erfolg lässt sich auch statistisch messen. 2002 schafften 70,1 Prozent der Betriebe das fröhlichste Gesicht, 2008 waren es 82,8 Prozent. Wer viermal hintereinander obenauf war, erhält neuerdings einen „Elite-Smiley“, 40 Prozent haben ihn bereits ergattert. Sie werden zur Belohnung seltener kontrolliert.

WAS GESCHIEHT MIT SCHLECHT BEWERTETEN LOKALEN?

Sie haben Anspruch auf eine erneute Überprüfung im nächsten halben Jahr. Die Kontrolleure kommen auf Wunsch auch eher – die Betriebe müssen dann nur dafür bezahlen. Allerdings gebe es auch einen „Bodensatz“ nicht zu motivierender Betriebe, räumt Ottosen ein. Der Anteil derer mit dem traurigsten Smiley bleibt seit Jahren etwa gleich – 2008 lag er bei 3,3 Prozent.

Betriebe, die sich über die Bewertung ärgern, dürfen dazu schriftlich Stellung nehmen. Allerdings verzögern Unstimmigkeiten in Dänemark nicht etwa die Veröffentlichung. Selbst im Falle einer Klage erfahren die Bürger sofort das Prüfergebnis. Auch dies ist aus Sicht deutscher Verbraucherschützer wünschenswert. Wenn vermerkt sei, dass die endgültige Klärung noch aussteht, könnten die Kunden dies „sehr wohl relativieren“, meinen sie.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false