zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Schlichten statt richten

Beim Streit mit dem Anwalt soll künftig ein Ombudsmann helfen. Heute muss man klagen

Mails wie diese kommen häufig in unserer Redaktion an: „Mein Anwalt hat mich schlecht vertreten und lässt sich jetzt am Telefon verleugnen.“ „Meine Anwältin ist vor Gericht nicht erschienen, deshalb bin ich verurteilt worden.“ Alle Mails enden mit ein- und derselben Frage: „Was kann ich tun?“

Bisher ist die Antwort eher ernüchternd: Wer sich von seinem Anwalt schlecht behandelt fühlt, muss sich einen neuen Anwalt suchen und dann gegen den ersten juristisch vorgehen. Für Verbraucher, die von der Anwaltschaft erst einmal die Nase voll haben, ist das eine wenig befriedigende Lösung. Doch jetzt will das Bundesjustizministerium die Misere beenden: Nach dem Vorbild von Banken und Versicherungen (siehe Kasten) soll es künftig auch in der Anwaltschaft einen Ombudsmann geben. Dieser soll zwischen Mandanten und Anwälten vermitteln. „Eine unabhängige Stelle kann eine große Hilfe sein“, sagt Ministeriumssprecher Ulrich Staudigl. Und er ist überzeigt, dass der Bedarf da ist. „Es gibt eine Vielzahl von Beschwerden“, weiß der Sprecher.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett kürzlich verabschiedet, im nächsten Frühling soll das neue Gesetz in Kraft treten. Dann soll es eine bundesweite Schlichtungsstelle geben, die von enttäuschten Mandanten kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Leiter dieser Stelle soll ein Jurist sein, aber kein Anwalt. Am liebsten wäre dem Ministerium wohl ein ehemaliger Bundesrichter wie Günter Hirsch. Dieser hatte Deutschlands höchstes Zivilgericht – den Bundesgerichtshof – geleitet, bevor er im Frühling Ombudsmann für die Versicherungsbranche wurde.

In der Anwaltschaft kommt der Vorstoß von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) gut an: „Es gibt immer wieder Streit“, räumt Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins ein, „auf diesem Weg könnte man die Auseinandersetzungen kostengünstig und einfach klären und so einen Prozess vermeiden“.

Das ist heute schwieriger. Wer sich über seinen Anwalt beschweren will, kann sich bislang nur an die Rechtsanwaltskammer wenden, in der jeder Anwalt Mitglied ist. In Berlin veranstaltet die Kammer zu diesem Zweck sogar einmal im Monat eine Bürgersprechstunde, in der sich Verbraucher über ihre Möglichkeiten informieren und ihre Beschwerden los werden können. Das Problem: Die Kammer ist nur zuständig, wenn der Anwalt gegen berufsrechtliche Vorschriften verstößt, indem er etwa seine Verschwiegenheitspflichten verletzt oder in einem Scheidungsverfahren beide Seiten vertritt. Leistet er dagegen einfach schlechte Arbeit, ohne darüber hinaus auch noch gegen das Berufsrecht zu verstoßen, ist das kein Fall für die Kammer.

1250 Berliner haben sich im vergangenen Jahr bei der Rechtsanwaltskammer Berlin beschwert – deutlich weniger als früher. „Jeder zehnte Anwalt war betroffen“, berichtet Kammersprecher Benno Schick. Deutlich weniger als früher: Vor zehn Jahren sei es noch jeder vierte Rechtsanwalt gewesen. „Die Beschwerden gehen zurück“, so Schick. Bleibt die Frage: Sind die Anwälte besser geworden oder haben die Bürger in der Zwischenzeit gemerkt, dass ihre Möglichkeiten beschränkt sind?

Das wird sich im nächsten Jahr zeigen, wenn die bundesweite Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufnimmt. Sie soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin angesiedelt sein. Das neue Verfahren soll die Vermittlungsangebote, die es bei einigen örtlichen Rechtsanwaltskammern gibt, aber nicht verdrängen, sondern ergänzen. Auch in Berlin hat die Kammer im vergangenen Jahr in 24 Fällen vermittelt. Doch das ist nur möglich, wenn Anwalt und Mandant mit der Vermittlung einverstanden sind.

Das soll sich auch künftig nicht ändern. Das Schlichtungsverfahren vor dem neuen Ombudsmann soll nur eröffnet werden, wenn beide Seiten einverstanden sind. Und auch, ob die Parteien dem Spruch des Schlichters Folge leisten, ist ihnen überlassen. Gegen den Willen des Anwalts ist also auch in Zukunft eine Schlichtung nicht möglich. Dann bleibt nur – wie heute – der Weg zum Anwalt. Wohl dem, der dann wenigstens eine Rechtsschutzversicherung hat: „Auseinandersetzungen mit einem Rechtsanwalt aus dem Mandatsvertrag gehören zum Bereich des allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes und sind hierüber grundsätzlich mitversichert“, heißt es bei der Rechtsschutzversicherung Arag in Düsseldorf.

Die Bürgersprechstunde der Berliner Rechtsanwaltskammer findet jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr in der Littenstraße 9, 10179 Berlin statt. Eine telefonische Terminabsprache unter 030/ 306931-0 ist erforderlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false