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Wirtschaft: So profitieren Sie von der neuen Rentensteuer

Für wen sich jetzt noch Lebensversicherungen, Riester-Renten und betriebliche Modelle rechnen

Versicherungsvertreter müssen sich sputen. Sie haben nicht mehr viel Zeit, die Verbraucher von den steuerlichen Vorzügen der Lebensversicherung zu überzeugen. Denn in 99 Tagen ist es so weit. Dann tritt das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft – mit weit reichenden Folgen. Das neue Gesetz leitet nämlich nicht nur den schrittweisen Systemwechsel in der Rentenbesteuerung ein, es schafft auch das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung ab, vereinheitlicht die Förderregeln für die betriebliche Altersvorsorge und vereinfacht die Zulagenanträge für die Riester-Rente. Kein Wunder, dass viele Bürger dem Jahreswechsel mit gemischten Gefühlen entgegensehen. Doch wer jetzt noch die Weichen richtig stellt, kann von den neuen Steuerregeln durchaus profitieren.

Die Lebensversicherung. Nur wenn Sie noch 2004 eine neue Police unterschreiben und den ersten Beitrag zahlen, sichern Sie sich die Steuervorteile für Kapitallebensversicherungen. Policen, die mindestens 12 Jahre lang laufen, können dann nicht nur am Vertragsende steuerfrei kassiert werden, die Versicherungsbeiträge können auch als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Interessant ist der Sonderausgabenabzug aber nur für Selbstständige und Beamte (siehe unten) . Das Alterseinkünftegesetz macht mit dem doppelten Steuerprivileg Schluss: Bei Verträgen, die erst 2005 abgeschlossen werden, entfällt der Sonderausgabenabzug. Und auch die Erträge müssen voll versteuert werden – es sei denn, der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre und wird nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Dann bleibt die Hälfte des Gewinns steuerfrei.

Dennoch warnen Verbraucherschützer vor Torschlusspanik. Sie kritisieren die lange Laufzeit, die hohen Verwaltungskosten und die mageren Renditen. Hinzu kommt: „Jeder zweite Vertrag wird vorzeitig gekündigt“, sagt Wolfgang Scholl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) – mit enormen finanziellen Einbußen für den Versicherten. Lohnen kann sich eine Last-Minute-Lebensversicherung jedoch dann, wenn man über finanzielle Reserven verfügt und den Sparerfreibetrag ausgeschöpft hat (Ledige: 1421 Euro, Ehepaare: 2842 Euro).

Die Direktversicherung. Für Gutverdiener gehört die Direktversicherung über den Arbeitgeber zu den attraktivsten Steuersparmodellen. Für Policen, die noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden, gilt: Bei der Auszahlung als Einmalbetrag bleibt die Direktversicherung steuerfrei, läuft sie als Monatsrente, muss der Ertragsanteil versteuert werden. Das ist vor allem für diejenigen attraktiv, die im Alter wegen weiterer Einnahmen eine hohe Steuerlast haben. Neue, 2005 abgeschlossene Direktversicherungen werden dagegen im Alter voll besteuert.

Riester-Rente: Ab 2006 sind in der Riester-Rente gleiche Tarife für Männer und Frauen Pflicht. Diese Unisex-Tarife werden nach Angaben der Versicherungsbranche die Riester-Prämien für Männer um zehn bis 15 Prozent verteuern. Männer, die „riestern“ wollen, sollten daher vor 2006 abschließen.

Die gesetzliche Rente: In der gesetzlichen Rente führt das Alterseinkünftegesetz zu einer grundlegenden Neuordnung der Besteuerung. Da das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hatte, Renten und Pensionen steuerlich gleich zu behandeln, werden die Arbeitnehmer-Renten künftig bei Auszahlung besteuert, dafür werden die Rentenbeiträge steuerfrei gestellt. Der Systemwechsel erstreckt sich aber über 35 Jahre. 2005 müssen Rentner 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Abzüglich aller Freibeträge müssen allein Stehende ohne relevante Nebeneinkünfte aber erst ab einer Bruttorente von mehr als 18 900 Euro im Jahr Steuern zahlen. „Drei Viertel aller Rentner bleiben auch 2005 steuerfrei“, heißt es im Bundesfinanzministerium.

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