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© Kleist-Heinrich

Steuererklärung: Abrechnung mit dem Finanzamt

Niemand macht seine Steuererklärung gern, doch die Mühe lohnt sich. In Berlin gibt es im Schnitt 765 Euro zurück. Gute Software erleichtert die Arbeit.

Jedes Jahr dasselbe. Man nimmt sich vor, die Steuererklärung zu machen und verschiebt das Ganze dann doch wieder. Belege sortieren, Abrechnungen überprüfen und dann über den Steuerformularen grübeln – Spaß macht das nicht. Doch die Mühe zahlt sich aus. „Im vergangenen Jahr haben Arbeitnehmer in Berlin im Schnitt 765 Euro vom Finanzamt zurückbekommen“, sagt Clemens Teschendorf, Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Das ist eine Menge Geld für einige Stunden Arbeit.

FRISTEN

Bis Ende Mai haben Arbeitnehmer Zeit, ihre Steuererklärung für das Jahr 2008 abzugeben. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt diese Frist auf Antrag bis zum 28. Februar 2010 verlängern. Wer einen Steuerberater beschäftigt oder einen Lohnsteuerhilfeverein, kann sich ganz regulär bis zum 31. Dezember 2009 Zeit lassen. Wer schnell an sein Geld will, sollte sich jedoch in den nächsten Tagen an seinen Schreibtisch setzen. „Jetzt geht es noch schnell“, rät Teschendorf. Ende Mai, wenn viele Steuererklärungen in den Ämtern eingehen, werden die Bearbeitungszeiten länger.

ELSTER

Man kann sich die Formulare für seine Steuererklärung im Finanzamt abholen und die Papiere zu Hause ausfüllen, man kann die Erklärung aber auch elektronisch am PC machen. Das dazu nötige Programm können Sie unter www.elster.de kostenlos aus dem Internet herunterladen. Immer mehr Steuerzahler nutzen diese Möglichkeit. Die Finanzverwaltung sieht das gern. Immerhin nimmt der Bürger den Sachbearbeitern so die Datenerfassung ab. Der Vorteil: „Der Bescheid kommt in aller Regel schneller“, betont Teschendorf. Wer Elster nutzt, kann in Berlin mit seinem Steuerbescheid innerhalb der nächsten vier bis fünf Wochen rechnen. Herkömmliche Steuererklärungen können dagegen acht bis zehn Wochen Bearbeitungszeit nach sich ziehen. Dennoch ist Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, kein uneingeschränkter Fan von Elster. „Der Finanzbeamte ist verpflichtet, eine Steuererklärung auch zugunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen“, sagt Wawro. Bei Elster würden falsche Angaben dagegen kaum auffallen.

PROFITEURE

Für einige Steuerzahler kann sich die Abgabe der Steuererklärung besonders lohnen. Das gilt etwa für Anleger, die Zinseinnahmen hatten, aber bei ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag gestellt haben. Auch wer im vergangenen Jahr geheiratet oder ein Kind bekommen hat, kann sich wahrscheinlich auf eine Rückerstattung freuen. Und auch wer hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hatte, ohne dass diese bereits per Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind, sollte möglichst schnell mit dem Finanzamt abrechnen.

PENDLER

Große Steueränderungen muss man in diesem Jahr nicht beachten – mit einer Ausnahme. Da die Pendlerpauschale jetzt wieder vom ersten Kilometer an gezahlt wird, müssen die Arbeitnehmer die volle Strecke in ihrer Steuererklärung eintragen. Pro Kilometer gibt es 30 Cent – egal ob man mit dem Auto, der Bahn, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad oder gar zu Fuß unterwegs ist.

HAUSHALTSHILFEN

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Handwerker, Putzhilfen – können zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn die Wohnung nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland liegt. Für die Kosten gibt es jedoch eine Obergrenze von 3000 Euro, das heißt von der Steuer kann man maximal 600 Euro abziehen. Seit Anfang dieses Jahres gelten großzügigere Regelungen – die kommen aber erst in der Steuererklärung zum Tragen, die man im nächsten Jahr macht.

EHRENAMT

Für Menschen, die in Vereinen ein Ehrenamt bekleiden, gibt es einen Freibetrag von 500 Euro. Jugendtrainer, Übungsleiter, Betreuer oder Dozenten können sogar 2100 Euro statt bisher 1848 Euro steuerfrei kassieren, wenn sie in einem gemeinnützigen Verein oder in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts jobben.

UMZUG

Zieht man aus beruflichen Gründen um, kann man – unter bestimmten Voraussetzungen – das Finanzamt an den Umzugskosten beteiligen. Die Pauschale für Inlandsumzüge wurde von 561 auf 585 Euro für Ledige und von 1121 auf 1171 Euro für Verheiratete angehoben. Zusätzlich sollte man aber auch noch seine Einzelrechnungen etwa für die Umzugsfirma einreichen.

ARBEITSZIMMER

Wer ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung nutzt, sollte das in der Steuererklärung angeben, rät Steuerberater Wawro. „Derzeit sind mehrere Verfahren vor den Finanzgerichten anhängig“, betont Wawro. Konnten früher die Kosten für ein Arbeitszimmer in der Wohnung bis zu 1250 Euro im Jahr steuerlich abgesetzt werden, gehen seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2006 die meisten Steuerzahler völlig leer aus. Dagegen haben sich viele Bürger mit Klagen gewehrt. Unproblematisch ist es dagegen, wenn das Arbeitszimmer nicht in der Wohnung liegt, sondern separat angemietet wird: „Dann kann man die Kosten unbegrenzt von der Steuer abziehen“, rät Wawro.

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