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TELEFONIEREN: Neue Regeln für teure Nummern

Zum 1. September treten neue Regeln für den Verbraucherschutz in der Telekommunikation in Kraft. Sie sollen das Risiko, sich durch die Nutzung bestimmter Rufnummern hoch zu verschulden, reduzieren.

MEHR TRANSPARENZ

So gilt künftig die Preisansagepflicht nicht nur für Rufnummern beginnend mit 0900, sondern auch für Auskunftsdienste, die hierzulande alle mit den Ziffern 118 anfangen, für Dienste, die mit 0137 oder 012 beginnen sowie für Rufnummern, bei denen sich Anrufer und Angerufener die Kosten teilen (beginnen mit 0180). Bei diesen Rufnummern muss der Preis bei jeder Art von Angebot oder Werbung angegeben werden.

FESTE GRENZEN

Daneben gibt es neue Preishöchstgrenzen für 0900er Rufnummern. Der Anruf darf bei zeitabhängigen Tarifen höchstens drei Euro pro Minute kosten und muss nach 60 Minuten unterbrochen werden. Bei zeitunabhängigen Tarifen darf der Anruf höchstens 30 Euro kosten.

BESSERER SCHUTZ

Das Gesetz sagt auch, dass der Kunde bei bestimmten Verstößen gegen die Vorschriften nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet ist. Dies ist etwa der Fall, wenn der Verbraucher trotz Preisansagepflicht nicht über den Preis informiert wurde oder wenn der Preis über die Obergrenze hinausgeht. vis

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