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Verbraucherschutz: Unionsländer schlagen Kompromiss bei Fahrgastrechten und Telefonwerbung vor

Ab welcher Verspätung bekommt ein Fahrgast Schadenersatz? Und ab wann gelten Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung zustande gekommen sind? Die Meinungen hierüber gehen zwischen Bund und Ländern auseinander. Nun deutet sich ein Kompromiss an.

Im Streit um einen besseren Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung und den Fahrgastrechten gehen die unionsregierten Bundesländer in die Offensive und schlagen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Kompromiss vor. Nach Tagesspiegel-Informationen werden die Verbraucherschutzminister aus Baden-Württemberg, Peter Hauk, und Nordrhein-Westfalen, Eckhard Uhlenberg, Zypries an diesem Montag ein schriftliches Verhandlungsangebot unterbreiten. Darin signalisieren die beiden Minister Entgegenkommen beim Thema Fahrgastrechte, verlangen dafür aber von der Ministerin ein Nachgeben bei der unerlaubten Telefonwerbung. Hauk und Uhlenberg handeln dabei ausdrücklich im Namen ihrer Parteikollegen in den anderen Bundesländern.

Justizministerin Zypries und der Bundesrat sind bislang bei beiden Themen unterschiedlicher Meinung. Die Bundesländer wollen, dass Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung zustande kommen, schriftlich bestätigt werden müssen, um wirksam zu werden. Zypries hält das für nicht praktikabel. Bei den Fahrgastrechten will die Bundesregierung erst bei Verspätungen von mindestens einer Stunde eine Entschädigung der Kunden vorschreiben. Die Länder möchten, dass Fahrgäste bereits bei einer 30-minütigen Verspätung Schadenersatz bekommen. Hauk und Uhlenberg schlagen jetzt vor, dass die Länder die 60-Minuten-Lösung akzeptieren. Dafür soll Zypries bei der Telefonwerbung auf die Linie der Länder einschwenken und eine schriftliche Bestätigung der Verträge fordern. "Das ist doch ein weiser Kompromiss", sagte Hauk dem Tagesspiegel. (Tsp)

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