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Wirtschaft: Verhandeln Sie mit dem Finanzamt

Steuerberater Muss ich meine Steuererklärung bis zum 31. Mai abgeben oder kann ich das Finanzamt um Fristverlängerung bitten?

Steuerberater Muss ich meine Steuererklärung bis zum 31. Mai abgeben oder kann ich das Finanzamt um Fristverlängerung bitten?

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung zu machen, müssen Sie die Erklärung für das Jahr 2003 grundsätzlich bis zum 31. Mai abgeben. Allerdings können Sie das Finanzamt um Fristverlängerung bitten. Können Sie Ihre Terminschwierigkeiten begründen, dürfte das Finanzamt dem in aller Regel auch entsprechen. Urlaubspläne oder noch fehlende Unterlagen reichen als Gründe meist aus. Bei einer Fristverlängerung bis zum 30. September gibt es kaum Probleme. Schwieriger ist es, falls Sie im Vorjahr kräftig Steuern nachzahlen mussten. Die steuerberatenden Berufe erhalten generell eine Fristverlängerung bis zum 30. September und können danach sogar noch Fristverlängerungen im so genannten vereinfachten Verfahren bis zum 28. Februar des folgenden Jahres geltend machen. Wer also einen Steuerberater beauftragt hat, muss sich um die gesetzlichen Fristen nicht kümmern, sollte aber mit seinem Berater die Termine abstimmen.

Wer jedoch die Fristen einfach ignoriert, muss mit Ärger rechnen. Bei Nichteinhaltung dürfen die Finanzämter Zwangsgelder androhen und festsetzen. Es kann auch eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Behörde erfolgen, die Sie allerdings nicht von der Pflicht befreit, eine Steuererklärung abzugeben. Ein Schätzbescheid ist meist von Nachteil, weil das Amt einen Unsicherheitszuschlag einkalkuliert. Eine völlig unbegründete so genannte Luftschätzung ist aber nicht erlaubt.

Daneben können die Finanzämter noch einen Verspätungszuschlag bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer erheben. Eine Steuerfestsetzung von beispielsweise 10 000 Euro führt bei einer anzurechnenden Lohnsteuer von 10 800 Euro zwar zu einer Erstattung von 800 Euro; aber die Festsetzung lautet 10 000 Euro. Das heißt: Ihnen droht ein Verspätungszuschlag von bis zu 1000 Euro!

Wer neben Lohneinkünften keine anderen Einkünfte hat und nur einen Teil seiner Lohnsteuer erstattet haben möchte, kann sich mit seiner Steuererklärung länger Zeit lassen – für das Jahr 2003 bis zum 31. Dezember 2005. Weil dies ein Samstag ist, gilt der 2. Januar 2006 noch als rechtzeitig.Foto: Kai-Uwe Heinrich

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