zum Hauptinhalt

Versandhandel: BGH: Kataloge sind unverbindlich

Die Enttäuschung ist groß, wenn das bestellte Kleidungsstück anders als das schicke Katalogbild aussieht. Doch das kann zulässig sein, entschied der Bundesgerichtshof.

Verbraucher können sich auf Katalogangaben nicht verlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte jetzt verschiedene Einschränkungen wie „Änderungen vorbehalten“ und „Abbildungen ähnlich“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte vergeblich gegen solche Klauseln geklagt (Az: VIII ZR 32/08). Kataloge enthielten generell nur ein unverbindliches Angebot, erst mit dem Kaufvertrag werde die Sache verbindlich, entschied der BGH. AFP

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false