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Wirtschaft: Was der Arbeitgeber anbieten kann

DIREKTZUSAGE Bei der Direktzusage oder Pensionszusage, der noch immer häufigsten Form betrieblicher Altersversorgung in Deutschland, ist der Arbeitgeber selbst der Versorgungsträger. Seine Versorgungsverpflichtungen tauchen in der Unternehmensbilanz als Pensionsrückstellungen auf.

DIREKTZUSAGE

Bei der Direktzusage oder Pensionszusage, der noch immer häufigsten Form betrieblicher Altersversorgung in Deutschland, ist der Arbeitgeber selbst der Versorgungsträger. Seine Versorgungsverpflichtungen tauchen in der Unternehmensbilanz als Pensionsrückstellungen auf.

Um das Risiko wie eine stetig steigende Lebenserwartung Versorgungsberechtigter oder unerwartet schlechte Erfolge bei der Kapitalanlage zu begrenzen, schließen viele Firmen so genannte Rückdeckungsversicherungen bei Lebensversicherungsunternehmen ab.

UNTERSTÜTZUNGSKASSE

Unterstützungskassen sind Versorgungseinrichtungen in Form einer Stiftung, GmbH oder eines Vereins. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern, den Trägerunternehmen finanziert, per Gehaltsumwandlung können sich wirtschaftlich aber auch Arbeitnehmer daran beteiligen. Unterstützungskassen unterliegen in ihrer Kapitalanlage keinen Beschränkungen. Arbeitgeber müssen die Versorgungsansprüche ihrer Beschäftigten wie bei einer Direktzusage über den Pensionssicherungsverein für den Insolvenzfall schützen.

DIREKTVERSICHERUNG

Die betriebliche Direktversicherung gleicht weitgehend einer normalen privaten Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung. Versicherungsnehmer ist aber immer der Arbeitgeber. Er zahlt auch die Beiträge, egal, wer eigentlich die Kosten trägt. Das kann auch der Arbeitnehmer sein. Die Versicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Er oder seine Hinterbliebenen haben gegen das Versicherungsunternehmen, den Träger der Versorgung, einen direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen, das so genannte Bezugsrecht.

PENSIONSKASSEN

Pensionskassen sind eigenständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtungen in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Sie funktionieren wie Lebensversicherungsunternehmen mit der Einschränkung, dass sie ausschließlich betriebliche Altersversorgung machen. Pensionskassen gewähren den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf spätere Leistungen.

PENSIONSFONDS

Pensionsfonds, jüngster Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, sind Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Die Versorgungsberechtigten haben einen Rechtsanspruch auf die spätere Leistung. Pensionsfonds unterliegen wie Pensionskassen und Lebensversicherer der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds anbieten wollen, müssen dem Pensionssicherungsverein beitreten. meu

Weitere ausführliche Informationen unter www.bav-plattform.de und im Finanztest-Spezial „Altersvorsorge im Betrieb“ (7,50 Euro, www.stiftung-warentest.de)

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