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Wirtschaft: Was die Banken dem Finanzamt sagen müssen

Der Staat will heimliche Kontenabfragen der Finanzämter offenbar kräftig ausweiten – dabei hatten Anleger gehofft, dass sie bald der Vergangenheit angehören. Auch Sozialämter könnten schon ab Juli dieses Jahres auf die Konten zugreifen, sollte sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) mit einem entsprechenden Gesetzentwurf durchsetzen.

Der Staat will heimliche Kontenabfragen der Finanzämter offenbar kräftig ausweiten – dabei hatten Anleger gehofft, dass sie bald der Vergangenheit angehören. Auch Sozialämter könnten schon ab Juli dieses Jahres auf die Konten zugreifen, sollte sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) mit einem entsprechenden Gesetzentwurf durchsetzen. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler wäre es dann etwa möglich, den Anspruch von Familien auf Kindergeld zu überprüfen. Mit den Banken ist angeblich schon vereinbart, dass künftig Tausende Abfragen täglich möglich sind.

WAS JETZT SCHON GEHT

Bislang waren die Finanzämter vor allem neugierig, welche Kapitalerträge auf die Konten der Steuerzahler fließen. Bei den Banken erfragen sie, wer wie viele und welche Konten führt.

In einem zweiten Schritt ist auch die Ermittlung des Kontostandes möglich. Mit der voraussichtlich 2009 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer wäre das weitgehend überflüssig, da dann bereits die Banken 25 Prozent der Kapitalerträge pauschal ans Finanzamt weiterleiten.

„Wer ein derart komfortables Instrument einmal in den Händen hat, wird nicht wieder davon lassen“, sagt Rechtsanwalt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband.

Tatsächlich ist der Staat auf den Geschmack gekommen: Seit zwei Jahren ist der Kontenabruf möglich. 2005 (April bis Dezember) griff das Bundeszentralamt für Steuern 8689 Mal zu. 2006 waren es 25 569 Abrufe, allein im ersten Quartal 2007 hat es nach Angaben des Finanzministeriums schon 7640 Abrufe gegeben. „In drei, vier Jahren könnte die Zahl der Abfragen auf 100 000 pro Jahr hochschnellen“, vermutet Deutsch.

WAS KÜNFTIG GEHT

Auch die neue einheitliche Steuer-Identifikationsnummer könnte Finanzämter häufiger

veranlassen, Nachforschungen anzustellen. Schließlich haben sie direkten Zugriff auf die ge-

samten steuerlich relevanten

Informationen, die Anlass zur

Kontrolle bieten. „Ein hinreichender Anlass für ein Auskunftser-

suchen liegt vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte oder aufgrund allgemeiner Erfahrungen ein Kontenabruf angezeigt ist“, heißt es schwammig beim Bundeszentralamt für Steuern.

Hinzu kommt, dass Finanzämter und Kommunen künftig die Konten der Bürger durchleuchten könnten, um ihre Forderungen

einzutreiben. Nach Ansicht des Steuerberaterverbandes verschaffen sich staatliche Gläubiger beispielsweise bei Insolvenzen damit einen Vorteil vor anderen Gläubigern.

„Die Hemmschwelle für Kontenabrufe wird deutlich sinken“, sagt FDP-Finanzexperte Frank Scheffler. Allerdings wird in Kürze noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kontenabfrage erwartet, die die Gesetzgebung noch beeinflussen könnte. nso

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