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Wirtschaft: Welche Klagen bei den Gerichten bereits anhängig sind

Nullrunde, volle Pflegeversicherungs und höhere Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten – die Rentner haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Einbußen hinnehmen müssen. Weitere finanzielle Einschnitte stehen bevor und werden dieses Jahr für die Senioren zu einer Minusrunde machen.

Nullrunde, volle Pflegeversicherungs und höhere Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten – die Rentner haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Einbußen hinnehmen müssen. Weitere finanzielle Einschnitte stehen bevor und werden dieses Jahr für die Senioren zu einer Minusrunde machen.

Kinderlose Rentner müssen seit Januar einen Zuschlag von 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung zahlen. Dieser wird erstmals im April, aber dann rückwirkend für die vergangenen drei Monate erhoben. Zudem werden Senioren ab dem 1. Juli dieses Jahres 0,45 Prozent höhere Beiträge als Sonderbeitrag für den medizinischen Fortschritt an die Krankenkassen zahlen müssen (siehe Interview) . Die Bescheide über den Pflegezuschlag gehen im März heraus, die Benachrichtigungen über den Sonderbeitrag zur Krankenversicherung im Sommer. Die Rentenversicherer rechnen in beiden Fällen mit einer Vielzahl von Widersprüchen und Klagen.

ANHÄNGIGE VERFAHREN

Dabei sind viele Verfahren bereits jetzt schon bei den Gerichten anhängig: Gegen die Rentenanpassung 2000 (Rentenerhöhung nur in Höhe der Inflation) liegt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Die Nullrunde 2004 ist vor wenigen Tagen vom Landessozialgericht NRW gebilligt worden, der Sozialverband Deutschland will jedoch in die Revision gehen. Auch die vollständige Übertragung der Pflegeversicherungskosten beschäftigt die Gerichte, zunächst die Sozialgerichte. Es wird jedoch erwartet, dass die Gerichte diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen werden.

BETRIEBSRENTEN

Seit Anfang vergangenen Jahres müssen Rentner auf ihre Betriebsrenten nicht mehr den halben, sondern den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen. Das hat zu einer Welle der Empörung und zahlreichen Klagen geführt. Allerdings sind die ersten Urteile für die Rentner wenig ermutigend. Nach Angaben des Sozialverbands Deutschlands haben die Sozialgerichte Gelsenkirchen und Köln die Verdopplung der Krankenkassenbeiträge gebilligt. Ein vom Sozialverband VdK betreutes Verfahren vor dem Sozialgericht München endete ebenfalls mit einer Schlappe. Das Sozialgericht hielt die Erhöhung der Kassenbeiträge für rechtmäßig, ließ aber zumindest die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu. Das spart Zeit. VdK-Präsident Walter Hirrlinger hat jedoch bereits angekündigt, die Frage bis zur letzten Instanz auszufechten: „Wir gehen bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Hirrlinger dem Tagesspiegel. hej

Mehr dazu im Internet: www.vdk.de, www. sovd-bv.de

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