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Wirtschaft: Wer haftet für Lieferpannen?

19 PROZENT Die neue Steuer von 19 Prozent gilt ab dem 1. Januar 2007 für alle Waren und Dienstleistungen.

19 PROZENT

Die neue Steuer von 19 Prozent gilt ab dem 1. Januar 2007 für alle Waren und Dienstleistungen. Gleichzeitig wird auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht. Werden ein Auftrag oder eine Bestellung bereits in diesem Jahr vertraglich festgelegt und bezahlt, aber erst 2007 vollständig geliefert oder beendet, gilt der neue Steuersatz.

Verzögert sich eine Leistung über den Jahreswechsel, sollten Sie in Ihren Vertrag schauen. Enthält der Vertrag eine Klausel, mit der das Unternehmen eine Verzögerung einkalkuliert, gilt der neue Satz ohne Anspruch. Sonst sollte man mit dem Unternehmen über einen Erlass streiten.

SIEBEN PROZENT

Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent bleibt unverändert. Er betrifft Nahrungsmittel, lebende Tiere, die für den Verzehr vorgesehen sind, Zeitungen, aber auch Dienstleistungen wie Unterricht. Kurios, aber wahr: Zuchtpferde unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, Wildpferde nicht. iwo

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