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Wirtschaft: Wie man unseriöse Anbieter erkennt

Unseriöse Anbieter bevorzugen zur Kontaktaufnahme das Telefon oder das Internet. Der telefonische Erstkontakt verstößt gegen Paragraf 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und ist deshalb verboten.

Unseriöse Anbieter bevorzugen zur Kontaktaufnahme das Telefon oder das Internet. Der telefonische Erstkontakt verstößt gegen Paragraf 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und ist deshalb verboten. Im Zweifelsfall sofort auflegen.

RENDITEVERSPRECHEN

Traumrenditen im zweistelligen Bereich müssen misstrauisch machen. Als Vergleichsmaßstab kann die durchschnittliche Umlaufrendite öffentlicher Anleihen genommen werden. Die liegt derzeit bei rund drei Prozent.

ANBIETER UND SITZ

Vorsicht bei unbekannten Anbietern und bei Firmensitzen im Ausland. Auch Bekannten und Verwandten, die selbst eingestiegen sind, ist nicht in jedem Falle zu trauen. Hier kann ein Schneeballsystem vorliegen. In Zweifelsfall bei Verbraucherschützern nachfragen.

ZEITDRUCK

Unseriöse Anbieter argumentieren gerne, die Konditionen könnten nur für kurze Zeit garantiert werden. Das Opfer soll sich schnell entscheiden und keine Zeit zum Nachdenken haben.

INVESTITIONSOBJEKT

Schauen sie sich das Objekt in natura an. Dies gilt besonders für Immobilien. Fotos allein genügen nicht.

NOTAR

Auch ein Notar bedeutet häufig keine zusätzliche Sicherheit. Er prüft den Vertrag, nicht aber die Qualität des Angebots.

TREUHÄNDER

Manchmal wird ein vermeintlich unabhängiger Treuhänder eingeschaltet. Ist er wirklich unabhängig, oder residiert er unter der gleichen Adresse? Im Zweifelsfall bei Verbraucherschützern nachfragen. dr

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