Panorama: Abschleppfirmen müssen Autos herausrücken
Abschleppfirmen müssen abgeschleppte Fahrzeuge ihren Besitzern ohne finanzielle Forderungen aushändigen. Die oft gängige Praxis, abgeschleppte Pkw nur gegen sofortige Barzahlung von Beträgen zwischen 100 und 200 Euro wieder herauszurücken, ist rechtswidrig, berichtet die in München erscheinende ADAC-Mitgliederzeitschrift "ADACmotorwelt" (Ausgabe 5/2002).
Abschleppfirmen müssen abgeschleppte Fahrzeuge ihren Besitzern ohne finanzielle Forderungen aushändigen. Die oft gängige Praxis, abgeschleppte Pkw nur gegen sofortige Barzahlung von Beträgen zwischen 100 und 200 Euro wieder herauszurücken, ist rechtswidrig, berichtet die in München erscheinende ADAC-Mitgliederzeitschrift "ADACmotorwelt" (Ausgabe 5/2002).
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