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Panorama: Alexandras Mörder muss lebenslang hinter Gitter

Der Mörder der sechsjährigen Alexandra aus Filderstadt ist am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellten die Richter des Landgerichts in Stuttgart eine besondere Schwere der Schuld fest.

Der Mörder der sechsjährigen Alexandra aus Filderstadt ist am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellten die Richter des Landgerichts in Stuttgart eine besondere Schwere der Schuld fest. Der 36-Jährige darf daher nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Der Techniker hatte gestanden, das kleine Mädchen im Oktober 2000 im baden-württembergischen Filderstadt entführt, missbraucht und ermordet zu haben. Danach hatte er die Leiche auf einem Friedhof verscharrt.

"Kalt geplant und durchdacht haben Sie ihr erschreckendes Werk in die Tat umgesetzt", warf der Vorsitzende Richter Klaus Teichmann dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung vor. Bei dem Gedanken an die sexuelle Abartigkeit, mit der der Mann seine Triebe verfolgt habe, "kann einem nur das Grausen kommen". Vor allem die Beschreibung des abschließenden Vergrabens der Leiche habe "die Grenzen des Ertragbaren überschritten". Eine schlimmere kriminelle Handlung lasse sich schwer vorstellen.

Regungslos hörte der Mann der Urteilsverkündung zu. Die Eltern des toten Mädchens wirkten zunächst gefasst. Als das Urteil gesprochen war, applaudierten viele Prozessbesucher. Vor dem Gerichtssaal sammelte eine Gruppe von Eltern Unterschriften für eine härtere Bestrafung von Sexualstraftätern.

Alexandras Eltern waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Anklage und Verteidigung hatten sich beide für eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft, die auf eine besondere Schwere der Schuld plädiert hatte. Die Verteidigung hatte im Prozess auf die gestörte sexuelle Entwicklung ihres Mandanten und auf seine krankhafte Persönlichkeitsstruktur hingewiesen.

Für die Eltern, die keine Stellungnahme zum Urteil abgeben wollten, nannte deren Anwalt Frank Schwemmle das Urteil "alles, was rechtlich möglich ist".

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