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Arbeitsrecht: Teewurstklau: Kirche nimmt Kündigung zurück

Die evangelische Kirche hat die Kündigung einer schwerbehinderten Pflegehelferin in Hannover wegen des Diebstahls einer Teewurst zurückgenommen.

Die bereits seit 18 Jahren in der Senioreneinrichtung beschäftigte körperbehinderte Frau solle einen anderen Arbeitsplatz erhalten, sagte der Geschäftsführer des Evangelischen Johannesstifts, Wilfried Wesemann, am Freitag. Auch wenn der Diebstahl nicht rechtens und die Kündigung juristisch in Ordnung gewesen seien, sei für einen kirchlichen Arbeitgeber die Nächstenliebe wichtiger.

Ursprünglich hatte das Arbeitsgericht in Hannover am 1. Dezember über die Kündigung verhandeln sollen.    Das Arbeitsverhältnis sei zuvor bereits belastet gewesen, der Diebstahl der Wurst aus der Heimküche habe zunächst den Ausschlag für die Kündigung gegeben, sagte der Sprecher.

Das Heim war ursprünglich von der Caritas der katholischen Kirche betrieben und dann im Sommer von dem evangelischen Träger übernommen worden. Deshalb habe das Johannesstift die zurückliegenden Probleme mit der Pflegehelferin nicht näher gekannt, bei denen Gespräche auch zu keiner Lösung geführt hatten. Bis zum Start an einer neuen Arbeitsstelle werde die Helferin nun möglicherweise vorläufig von der Arbeit freigestellt.

Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden. Am Bodensee wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie Maultaschen von der Mittagsverpflegung der Heimbewohner abgezweigt hatte. (ho/dpa)

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